Soldat der KSK im Training mit einem Gewehr - im Hintergrund Rauch

Prozess um Geheimnisverrat MAD-Agent bleibt freigesprochen

Stand: 09.11.2020 14:20 Uhr

Einem MAD-Agenten war vorgeworfen worden, einen Ex-KSK-Soldaten vor Durchsuchungen in einer Kaserne gewarnt zu haben. Doch im Prozess gegen den 44-Jährigen bleibt es beim Freispruch.

Der Prozess gegen einen Mitarbeiter des Militärischen Nachrichtendienstes (MAD) wegen Geheimnisverrats ist in Köln überraschend zu Ende gegangen. Damit gilt für den Agenten der Freispruch aus erster Instanz.

Dem 44-jährigen MAD-Mitarbeiter war in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht vorgeworfen worden, im September 2017 den früheren KSK-Soldaten "Hannibal" vor einer Durchsuchung des Generalbundesanwalts in der Bundeswehrkaserne in Calw gewarnt zu haben.

Im Rahmen eines Terrorverfahrens gegen den unter Rechtsextremismus-Verdacht stehenden Bundeswehrsoldaten Franco A. hatte die Bundesanwaltschaft die Kaserne des Kommando Spezialkräfte (KSK) im Herbst 2017 durchsuchen lassen, weil die Ermittler vermuteten, auf dem Kasernengelände könnten illegale Waffendepots für einen sogenannten "Tag X" existieren. Finden konnten die Ermittler vor Ort dann allerdings nichts.

Geplatzte Durchsuchung

Bereits im Vorfeld der Durchsuchungen soll sich jedoch ein früherer KSK-Soldat, der Gründer des umstrittenen Vereins "Uniter", der sich in Chatgruppen "Hannibal" nannte und als Auskunftsperson für den MAD agierte, laut Zeugenaussagen damit gebrüstet haben, von den Maßnahmen zu wissen.

Nur zwei Tage vor den Maßnahmen hatte "Hannibal" sich noch mit dem MAD-Mann getroffen, obwohl die Staatsanwälte in Karlsruhe die Nachrichtendienstler zuvor eigens gebeten hatten, keine weiteren Gespräche mit Soldaten in Calw zu führen.

Freispruch aus erster Instanz

Der beschuldigte MAD-Mitarbeiter war bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Im Berufungsverfahren zog die Staatsanwaltschaft in Köln heute nun überraschend ihre Berufung zurück. Damit gilt für den Mitarbeiter des Nachrichtendienstes der Bundeswehr nun der Freispruch aus erster Instanz.

Gericht und Staatsanwaltschaft konnten keine Belege dafür finden, dass der Mann ein Geheimnis durchgestochen haben könnte. Interessant bleibt der Fall dennoch: Denn wer den früheren Soldaten, der inzwischen die Bundeswehr verlassen hat, möglicherweise gewarnt hat, ist damit weiter ungeklärt.

Leck beim Generalbundesanwalt?

Wie der MAD-Mann heute vor Gericht aussagte, verfügte der Nachrichtendienst der Bundeswehr bereits seit 2017 und 2018 über Hinweise, wonach "Hannibal" angeblich ein Leck beim Generalbundesanwalt gehabt haben will. Warum der Soldat diese Aussagen nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt in den Prozess einbrachte, blieb ungeklärt.

Offen ist damit weiterhin, ob der Soldat tatsächlich über eine Quelle beim Generalbundesanwalt verfügte und vor allem, warum der Nachrichtendienst der Bundeswehr die gravierenden Vorwürfe erst jetzt ins Verfahren einbrachte - auch ob diese Hinweise an den Generalbundesanwalt weitergegeben worden waren. Über die Hinweise beim MAD hatte tagesschau.de bereits Ende Oktober berichtet.

WDR-Recherchen: Zwei Befragungsberichte beim MAD

Ein Sprecher des Generalbundesanwalts hatte damals mitgeteilt, keine solchen Hinweise seitens des MAD erhalten zu haben. Nach WDR-Recherchen existieren beim MAD allerdings zwei Befragungsberichte aus dem Juni 2017 sowie aus dem März 2018, in denen "Hannibal" sich wiederholt mit einem eigenen Informanten in Reihen des Generalbundesanwalts gebrüstet haben soll.

Der Vorwurf ist gewichtig: Stimmen die Angaben, so wurde nun etwa drei Jahre lang versäumt, diesen Hinweisen nachzugehen. Eine Presseanfrage dazu wollte der MAD mit Verweis auf das Verfahren zunächst nicht beantworten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 19. Juni 2020 um 14:00 Uhr.