Am Verwaltungsgericht Karlsruhe ging es am Dienstag um die für ungültig erklärte Bürgermeisterwahl in Alpirsbach im Kreis Freudenstadt. Die Frage: Hat der gewählte Sven Christmann seine Wähler getäuscht?

Baden-Württemberg Alpirsbach: Gericht bestätigt Wählertäuschung bei Bürgermeisterwahl

Stand: 29.01.2025 10:55 Uhr

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem Landratsamt Freudenstadt Recht. Es wies die Klage von Sven Christmann ab, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Wahl zum Bürgermeister für ungültig erklärt wurde.

Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Entscheidung mitgeteilt: Die Kammer wies beide Klagen von Sven Christmann (parteilos) ab. Das Landratsamt Freudenstadt hatte seine Wahl zum Bürgermeister von Alpirsbach für ungültig erklärt. Zum einen hatte Christmann gegen diesen Wahlprüfungsbescheid geklagt. Zum anderen gegen Bescheide, die nach dem Einspruch von drei Wählern ergangen waren. Eine Urteilsbegründung gibt es erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hat der Bürgermeister-Kandidat Christmann die Wähler getäuscht?

Die Verhandlung zu diesem Fall fand am Dienstag statt. Neben formalen Fehlern bei der Haupt- und Stichwahl des Bürgermeisters in Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Kern mit der Frage, ob Christmann seine Wählerinnen und Wähler getäuscht hat. Und zwar dadurch, dass er sie nicht darüber informiert hat, dass er in seinem Beruf als Polizist laut Richter "gesperrt" war und nicht aktiv arbeitete. Sven Christmann hat bei der Wahl im April 2024 zwar die meisten Stimmen bekommen, doch das Landratsamt in Freudenstadt hatte die Wahl wegen Täuschung zwei Monate später für ungültig erklärt. Gegen diese Entscheidung klagte Christmann.

Verhandlung wegen Bestechlichkeit

Grund für die "Sperre" von Christmann als Polizist ist, dass Ermittlungen wegen Bestechlichkeit gegen ihn laufen. Christmann wie auch zwei weiteren Beamten wird vorgeworfen, bei der Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Trocknungsgeräten Fehler gemacht zu haben. Das Verfahren steht noch an.

Landratsamt Freudenstadt sieht klare Täuschung

Der Richter las bei der Verhandlung aus einem Instagram-Post von Christmann vor, in dem dieser einen Tag vor der Wahl auf Gerüchte über seinen Berufsstatus eingegangen war. Er schrieb darin unter anderem: "...dass ich weder suspendiert bin, noch meine Stelle bei der Polizei oder meine beamtenrechtlichen Stellungen verloren habe und auch nicht (...) entlassen wurde." Welchen Status er innehatte, kommunizierte Christmann auf seinem Social Media-Kanal nicht.

Der Anwalt des Landratsamts argumentierte, Christmann habe dadurch den Anschein erweckt, er habe normal gearbeitet. Seine Wählerinnen und Wähler hätten sich vielleicht anders entschieden, hätten sie über seine Situation Bescheid gewusst, so das Landratsamt. Man habe sich die Entscheidung zur Ungültigkeit der Wahl nicht leicht gemacht, doch es sei nichts anderes übrig geblieben.

Christmann bestreitet Vorwurf der Wählertäuschung

Christmanns Anwalt beteuerte, dieser habe nie über seinen Status gelogen. Er habe keine Unwahrheit verbreitet und damit auch niemanden getäuscht. Das falle unter die Meinungsfreiheit. Christmann ist laut seinem Anwalt öffentlich auf die wichtigsten Vorwürfe eingegangen und hat damit transparent kommuniziert. Er habe somit auch nicht die Wahl beeinflusst.

Am Verwaltungsgericht Karlsruhe ging es am Dienstag um die für ungültig erklärte Bürgermeisterwahl in Alpirsbach im Kreis Freudenstadt. Die Frage: Hat der gewählte Sven Christmann seine Wähler getäuscht?

Die Zuschauerplätze hinter den Verfahrensbeteiligten waren gut besucht. Einige Bürgerinnen und Bürger waren aus Alpirsbach zum Verwaltungsgericht Karlsruhe gekommen.

Nach der Entscheidung: Neuwahlen?

Sven Christmann hat nun einen Monat Zeit, gegen das Karlsruher Urteil Rechtsmittel einzulegen. Übergangsweise bleibt Amtsverwalter Norbert Beck (CDU) Bürgermeister in Alpirsbach.

Sendung am Mi., 29.1.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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