Eine täuschend echt aussehenden Blitzer-Attrappe steht am Ortsausgang von Frittlingen (Landkreis Tuttlingen).

Baden-Württemberg Fake-Blitzer am Straßenrand in BW: Effektiv, aber illegal?

Stand: 31.03.2025 15:49 Uhr

Laut Anwohnern sorgen Blitzer-Attrappen für ruhigeren Verkehr. Allerdings gilt: Je echter die Fake-Blitzer aussehen, desto eher könnte es Schwierigkeiten vor Gericht geben.

In Frittlingen (Kreis Tuttlingen) steht eine Blitzer-Attrappe, die Autofahrerinnen und Autofahrer zum langsameren Fahren bewegen soll. Der Fake-Blitzer steht am Ortsausgang auf einem Privatgrundstück und sieht täuschend echt aus. Anwohner berichten, dass Autofahrerinnen und Autofahrer seit der Installation vorsichtiger fahren würden. "Es ist wirklich viel sicherer geworden hier und ich kann das nur begrüßen", sagte Thilo Wenzler, auf dessen Firmengelände der Fake-Blitzer steht.

Fake-Blitzer auf Baumstamm gemalt

Ähnliche Aktionen gibt es in auch in anderen Orten in Baden-Württemberg. In der Mannheimer Straße in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) hat jemand einen Baumstumpf grau-schwarz angemalt und so eine unechte Radarfalle erschaffen. In Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis) stehen gleich drei Blitzer-Attrappen. Auch hier zeige sich Effektivität, erklärt Blumbergs Bürgermeister Markus Keller (CDU) im "Schwarzwälder Boten".

Wie ist die rechtliche Lage zum Aufstellen von Fake-Blitzern?

Ralf Sakowski ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Unproblematisch ist [der Fake-Blitzer] nur dann, wenn er nicht mit einem richtigen Blitzer verwechselt werden kann", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zwei Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch würden greifen: Zum einen dürfe man sich keine Amtshandlungen anmaßen, zum anderen kein Verkehrshindernis bereiten. "Umso verwechslungsfähiger [der Fake-Blitzer] ist, umso eher könnten Sie mit dem Gericht Schwierigkeiten bekommen", sagt Sakowski.

Laut dem Anwalt für Verkehrsrecht sei es egal, ob sich die Blitzer-Attrappe auf einem privaten Grundstück befindet. Problematisch könnte es werden, wenn Autofahrerinnen oder Autofahrer stark bremsen und so Auffahrunfälle verursachen. Ob die Betroffenen dann Schadensersatz vom Aufsteller des Fake-Blitzers erhalten, sei pauschal nicht zu beantworten, sagt Paul Raboldt aus der SWR-Rechtsredaktion. "Das hängt dann zum Beispiel auch davon ab, wie schnell die beiden gefahren sind", erklärt Raboldt.

Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler erklärt Paul Raboldt aus der SWR-Rechtsredaktion, ob man einfach einen Blitzer auf seinem Grundstück aufstellen darf:

"Freiwillig Tempo 30"-Schilder unzulässig

Oft hängen Anwohnerinnen und Anwohner auch Schilder auf, um Autofahrerinnen und Autofahrer zum gemäßigten Fahren zu bewegen. Auf der Höri (Kreis Konstanz) mussten Schilder mit der Aufschrift "Freiwillig 30" jedoch wieder abgebaut werden. Sie sahen echten Verkehrsschildern zu ähnlich, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Ein Verkehrsschild habe eine echte rechtliche Relevanz, erklärt SWR-Rechtsexperte Rabolt. Die Schilder überprüften nicht die Geschwindigkeit, sondern setzten eine zulässige Höchsgeschwindigkeit fest. "Es ist ein Verwaltungsakt und für den sind Behörden zuständig. Ich sollte ihn also nicht nachmachen, sonst könnte ich mich strafbar machen", so Raboldt.

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