Eine Person wird geimpft und bekommt eine Spritze.

Baden-Württemberg Impfschäden durch Corona-Impfungen: Hunderte Anträge abgelehnt, 65 Fälle anerkannt

Stand: 15.02.2025 05:25 Uhr

Eine nicht vertragene Corona-Impfung kann teilweise Spätfolgen haben. Der Weg, bis diese anerkannt sind, ist lang. Mehr als 1.400 Menschen haben bislang einen Antrag gestellt.

In Baden-Württemberg sind bisher 65 Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Das hat ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mitgeteilt. Demnach haben von Ende Dezember 2020 bis Ende 2024 insgesamt 1.409 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt. Etwa die Hälfte aller Anträge wurde laut dem Ministerium abgelehnt. Nämlich 730 Fälle. Weitere 113 Fälle gelten aus anderen Gründen als erledigt. 501 Verfahren laufen noch. Ob bei ihnen ein Schaden nach einer Corona-Impfung entstanden ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

Corona-Impfung: Welche Schäden wurden als Folgeschaden durch Impfung anerkannt?

Das Ministerium nennt als anerkannte Impffolgeschäden verschiedene Beschwerden. So wurden beispielsweise in Einzelfällen die Entzündung des Herzmuskels, des Herzbeutels, Erkrankungen einzelner Nerven oder Thrombosen und deren teilweise schwerwiegenden Folgen anerkannt. 

Einen Antrag könnten Menschen stellen, die nach der Impfung noch über gesundheitliche Probleme klagten, hieß es. Doch das ist ein kompliziertes Verfahren in drei Schritten. Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge sei generell der Nachweis des schädigenden Ereignisses. Man muss also nachweisen, dass man sich auch wirklich gegen das Coronavirus hat impfen lassen. Durch diese Impfung muss dann eine gesundheitlichen Verletzung entstanden sein, die als Folge dann eine Gesundheitsstörung hat. Also zum Beispiel die Entzündung des Herzmuskels.

Bereits im März 2023 haben wir bei SWR Aktuell über Menschen berichtet, die nach ihrer Corona-Impfung über Spätfolgen klagten und sich von der Landesregierung allein gelassen gefühlt haben:

Langwieriges und kompliziertes Verfahren bis zur Anerkennung

Und dieses Verfahren ist nicht nur kompliziert, sondern dauert auch, bis es abgeschlossen ist. Der Sprecher des Sozialministeriums erklärte: "Zwischen diesen nachgewiesenen Ereignissen muss der ursächliche Zusammenhang wahrscheinlich sein." Es müsse also nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. "Das heißt: Eine bloße Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges reicht für eine Anerkennung nicht aus. Auch ein rein zeitlicher Zusammenhang ist hierfür nicht ausreichend."

Die Dauer des Verfahrens kann sich in die Länge ziehen. Insbesondere die medizinische Sachaufklärung nehme eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch, weil ein oder mehrere Fachgutachten eingeholt würden. So sei eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren möglich, wenn sich beispielsweise noch Gerichtsverfahren anschlössen.

Sendung am Sa., 15.2.2025 8:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

Mehr zu Corona-Impfungen