Kinder üben im Schwimmunterrticht im Hallenbad mit sogenannten Schwimmnudeln

Baden-Württemberg Familie scheitert mit Klage, Kinder vom Schwimmunterricht zu befreien

Stand: 16.04.2025 11:34 Uhr

Eine junge Familie aus dem Kreis Tuttlingen wollte ihre Kinder vom Schwimmunterricht in der Schule befreien lassen - aus religiösen Gründen. Das Verwaltungsgericht Freiburg weist die Klage aber ab.

Angehörige einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft sind vor einem Freiburger Gericht mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Kinder vom schulischen Schwimmunterricht zu befreien. Die Klage habe keinen Erfolg gehabt, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Mittwoch.

Die Familie gehört der Palmarianischen Kirche an. Das ist eine kleine christliche Glaubensgemeinschaft, die ihren Mittelpunkt im südspanischen Palmar de Troya hat. Nach deren Vorstellungen ist Badebekleidung nicht erlaubt und die Ankleidevorschriften insgesamt sehr strikt. Vor Gericht sagte die 36-jährige Mutter am Dienstag: "Schon wenn ich ein Schwimmbad betreten würde, würde ich eine Todsünde begehen." Daher wollten die Eltern, dass ihre Kinder dauerhaft vom schulischen Schwimmunterricht befreit werden. Am Sport und dem sonstigen Unterricht nehmen die Kinder regulär teil.

Schwimmbad eine "Todsünde" - Gericht urteilt dennoch, dass Kinder zum Schwimmunterricht müssen

Inzwischen seien zwei der drei Kinder gar nicht mehr auf der Schule, stellte das Verwaltungsgericht am Dienstag fest. Es war also nur noch über ein Kind zu urteilen. Und diese Klage wurde nun zurückgewiesen, wie vom Land Baden-Württemberg gefordert.

Die Gründe für diese Entscheidung will das Gericht erst mitteilen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt haben die klagenden Eltern eine Frist von einem Monat, um mögliche Rechtsmittel einzulegen. Dann würde der Fall an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim gehen. 

Sendung am Mi., 16.4.2025 12:30 Uhr, SWR4 BW Regio-News Freiburg

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