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Baden-Württemberg Kind wohl für Brandserie in Eppingen verantwortlich

Stand: 21.02.2025 12:56 Uhr

Nach einer Brandserie in Eppingen Ende vergangenen Jahres hat ein 13-Jähriger laut Polizei die Taten gestanden. Ihn erwarten keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Zwischen dem 26. November und dem 20. Dezember 2024 wurden in Eppingen-Mühlbach (Kreis Heilbronn) insgesamt zehn Brände gemeldet. Die Polizei geht von einer Serie aus. Der Verdacht fiel im Laufe der Ermittlungen auf einen Dreizehnjährigen, heißt es. Er habe die Taten bereits eingeräumt.

Die Brände hatten Ende letzten Jahres schon für Verunsicherung in Eppingen gesorgt. Im Umkreis von einem Quadratkilometer brannten unter anderem Holzstapel, ein Baum und ein Mülleimer. Der Sachschaden wird auf mehrere Tausend Euro geschätzt.

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Minderjährig: Keine strafrechtlichen Konsequenzen

In der vergangenen Woche wurde das Kind im zusammen mit einem Erziehungsberechtigten verhört. Dabei soll er zugegeben haben, die Brände gelegt zu haben. Das er mit seinen 13 Jahren aber noch nicht strafmündig ist, wird es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben.

Strafunmündigkeit bei Kindern unter 14 Jahren
Im Paragrafen 19 des Strafgesetzbuches (StGB) steht: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder noch nicht die Fähigkeit besitzen, das Ausmaß ihrer Tat und die rechtlichen Folgen abzuschätzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Straftat eines Kindes automatisch keine Konsequenzen für es hat. Zum Beispiel kann das Jugendamt eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Familie ergreifen, um mögliche Risiken für die Gesellschaft zu minimieren. Diese sind im Sozialgesetzbuch VIII in den Paragrafen 27 bis 34 geregelt. Auch das Familiengericht kann in schwerwiegenden Fällen unter anderem die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim anordnen. Sollte ein Kind ab dem 14. Geburtstag weiter Straftaten begehen, können die Taten davor vor dem Jugendgericht noch eine Rolle spielen. Deshalb ermittelt die Polizei in der Regel auch die Fälle strafunmündiger Kinder zu Ende.

Abgebrannte Scheune ist nicht Teil der Serie

Ein Scheunenbrand im Dezember 2024 in Eppingen soll nicht zu den Taten des Dreizehnjährigen zählen - obwohl der Tatzeitraum passt. Der Schaden belief sich auf rund eine Millionen Euro. Hier dauern die Ermittlungen an.

Sendung am Fr., 21.2.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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