Die Spitze eines Kirchturms mit einem Kreuz vor einem gewittrigen Hintergrund.

Baden-Württemberg Kollekten veruntreut: Ehemaliger Pfarrer von Kirchengericht verurteilt

Stand: 18.04.2025 11:56 Uhr

Der ehemalige Lörracher Stadtpfarrer ist vom kirchlichen Gericht der Erzdiözese Freiburg wegen Untreue verurteilt worden. Vorerst darf er keine Gottesdienste abhalten.

Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Freiburg hat dem ehemaligen Pfarrer aus der Kirchengemeinde Lörrach-Inzlingen, Thorsten Becker, mehrere Straftaten nachgewiesen. Er habe Spenden und Kollekten nicht für die vorgesehen Zwecke eingesetzt, Messen nicht gefeiert und Dokumente gefälscht, obwohl Bürgerinnen und Bürger dafür gezahlt hätten, teilte die Erzdiözese mit. Dafür wurde der frühere Pfarrer jetzt kirchenrechtlich verurteilt.

Ehemaliger Lörracher Pfarrer darf vorerst keine Seelsorge mehr übernehmen

Laut dem kirchlichen Urteil darf der frühere Stadtpfarrer für die nächsten zehn Jahre im gesamten Dekanat Wiesental keine seelsorgerischen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel das Leiten von Gottesdiensten sowie Krankensalbungen. Die Verwaltung von Finanzen oder kirchlichem Eigentum ist ihm gar für die nächsten 20 Jahre untersagt.

Trotz dieser Einschränkungen prüft die Erzdiözese, ob der weiterhin bei ihr angestellte Geistliche in anderen Bereichen eingesetzt werden kann. Was genau für ihn möglich wäre, steht laut der Erzdiözese Freiburg noch nicht fest.

Kirchliches Strafrecht
Die katholische Kirche hat ein eigenes Strafrecht. Es ergänzt das staatliche Recht und gilt weltweit. Kirchliche Gerichte verhängen jedoch keine Gefängnisstrafen, sondern sogenannte "Beuge- und Sühnestrafen". Erstere müssen bei Reue wieder aufgehoben werden. Sühnestrafen sind entweder zeitlich befristet oder können für immer verhängt werden. Die höchste Strafe für Geistliche ist die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Staatsanwaltschaft Lörrach hatte Verfahren wegen Untreue eingestellt

Mit Zustimmung der katholischen Kirche war das strafrechtliche Verfahren der Staatsanwaltschaft Lörrach gegen den Pfarrer 2023 eingestellt worden. Die Ermittler hatten ihn verdächtigt, unsachgemäß mit Kirchen- und Spendengeldern in fünfstelliger Höhe umgegangen zu sein. Dabei sollen ihn weitere Personen unterstützt haben. Eine vollständige Aufklärung war aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht möglich. Der Beschuldigte hatte sich dazu verpflichtet, 50.000 Euro als Wiedergutmachung an die Kirchengemeinde zu zahlen.

Die Erzdiözese begrüßt, dass der Vermögensschaden für die Kirchengemeinde durch die Zahlung der Wiedergutmachung teilweise ausgeglichen wurde. Erzdiözese Freiburg

Bis zuletzt hatte der Geistliche aus Lörrach die Vorwürfe allerdings bestritten. Der Verdacht der Untreue wurde 2021 nach einer Prüfung der Lörracher Kirchenkonten durch den kirchlichen Rechnungshof bekannt. Das Erzbistum Freiburg hatte den Pfarrer daraufhin zunächst beurlaubt.

Sendung am Do., 17.4.2025 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg

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