Viele Geschäfte konnte man während der Corona-Pandemie nur mit FFP2-Maske betreten.

Baden-Württemberg Mehr als 1.400 Klagen gegen Rückzahlung der Corona-Hilfen in BW

Stand: 27.01.2025 07:01 Uhr

Im Frühjahr 2020 profitierten existenzbedrohte Unternehmen von Corona-Soforthilfen. Wer nicht so viel Hilfe brauchte, soll das Geld zurückzahlen. Dagegen laufen Klagen vor Gericht.

Insgesamt 1.444 Unternehmen und Selbstständige gehen derzeit in Baden-Württemberg gerichtlich gegen die geforderte Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch das Land vor. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor.

In mehreren Musterverfahren vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten wurden bis Ende 2024 insgesamt acht Rückforderungsbescheide in erster Instanz aufgehoben. Die Entscheidungen sind aber bislang nicht rechtskräftig. In den meisten Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt, mit dem Ziel, "für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen".

FDP verweist auf Richtlinie aus dem März 2020

Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, sagte, die Landesregierung laufe auf das nächste Desaster zu: Rund zwei Drittel aller Corona-Soforthilfen basierten auf der ersten Richtlinie aus dem März 2020. "Diese ist aber rechtlich äußerst fragwürdig, bisher wurde allen acht verhandelten Klagen gegen diese Richtlinie recht gegeben." 

Daher sei davon auszugehen, dass auch bei den offenen Klagen noch sehr viele Gerichtsniederlagen für die Landesregierung folgen werden. "Sie steht vor einem Scherbenhaufen an verlorenen Klagen, fehlerhaft abgewickelten Anträgen und ungerecht behandelten Unternehmern!"

2,28 Milliarden Euro Soforthilfen in BW

In Baden-Württemberg wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums weiter hervorgeht. Es verwies auf einen Abschlussbericht zu den Corona-Hilfen. Ein Ergebnis sei, dass die Corona-Hilfsprogramme laut den Angaben der geförderten Unternehmen in hohem Maße zum Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit sowie zur Stabilisierung ihrer finanziellen Lage und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen und grundsätzlich zu deren Überleben am Markt beigetragen haben.

Eine Insolvenzwelle habe dadurch verhindert werden können. Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notleidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Insgesamt wurden Hilfen aufgrund eines reinen Landesprogramms und eines Programms vom Bund im Volumen von rund 2,28 Milliarden Euro gewährt.

Sendung am Mo., 27.1.2025 6:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

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