Ein Hinweisschild vom Verwaltungsgericht Sigmaringen. Das Gericht hat die Klage einer mutmaßlichen Reichsbürgerin abgewiesen.

Baden-Württemberg Mutmaßliche "Reichsbürgerin" scheitert mit Klage vor Verwaltungsgericht Sigmaringen

Stand: 11.02.2025 13:35 Uhr

Eine mutmaßliche "Reichsbürgerin" hat ein Gesetz aus dem Kaiserreich zitiert und zweifelt die Gründung der BRD an. Gegen die Konsequenzen hat die Lehrerin geklagt - erfolglos.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage einer Frau abgelehnt, die mutmaßlich zur sogenannten Reichsbürgerszene gehört. Die Klägerin ist verbeamtete Lehrerin im Kreis Ravensburg.

Gericht attestiert "reichsbürgertypisches Verhalten"

Die Frau hatte geklagt, weil ihr die Bezüge gekürzt wurden. Grund dafür war ein Schreiben von ihr an das Landratsamt, in dem sie sich über ein Bußgeld beschwert hatte. Laut Gericht kam in diesem Schreiben "reichsbürgertypisches Verhalten" vor. So habe die Lehrerin zum Beispiel ein Gesetz aus der Kaiserzeit zitiert. Außerdem habe sie verlangt, dass man ihr die Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vorlege.

Daraufhin hat das Regierungspräsidium Tübingen ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin geführt. Der Behörde zufolge habe sie als Lehrerin gegen ihre Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen. Deswegen wurden ihre Bezüge, also das monatliche Einkommen, für drei Jahre um zehn Prozent gekürzt.

Klage abgewiesen - Berufung möglich

Die Frau ist daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen. Das Gericht hat ihre Klage jetzt aber abgewiesen. Mit der Begründung: Das Verhalten der Frau sei typisch für die sogenannte Reichsbürgerszene und damit verfassungsfeindlich. In einer Mitteilung heißt es: Sie habe mit ihrem Verhalten objektiv zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiert.

Außerdem hält das Gericht es für "schlechterdings unmöglich", dass eine Beamtin für den Staat arbeitet und gleichzeitig dessen rechtliche Existenz leugnet. Daher sei es angemessen, dass Bezüge der Frau gekürzt wurden. Das Gerichtsurteil ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen.

Sendung am Di., 11.2.2025 13:30 Uhr, SWR4 Regionalnachrichten Tübingen

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