Am Amtsgericht Ulm ist am Montag ein Urteil gegen zwei Klimaaktivisten (zweite und dritte von rechts, neben ihrem Laienverteidiger) wegen einer nicht genehmigten Abseilaktion im Jahr 2023 nahe der Adenauerbrücke in Ulm gefallen.

Baden-Württemberg Nach Kletteraktion an B10 in Ulm: Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt

Stand: 03.02.2025 15:44 Uhr

Das Amtsgericht Ulm hat am Montag zwei Klimaaktivisten wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt. Sie hatten sich 2023 an einer Schilderbrücke der Adenauerbrücke abgeseilt.

Am Amtsgericht Ulm sind am Montag zwei Klimaaktivisten wegen Sachbeschädigung und Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden. 100 Tagessätze zu je 20, beziehungsweise 25 Euro, so lautete das Urteil am Ende des zweiten Verhandlungstages gegen eine junge Frau und einen jungen Mann. Sie hatten sich im Juli 2023 von einer Schilderbrücke über der B10 in Ulm abgeseilt. Die Protestaktion war nicht angemeldet. Es hatte stundenlange Staus gegeben. Die Klimaaktivisten forderten auch bei dieser Aktion, mehr Geld für den ÖPNV und Radwege auszugeben und weniger für Straßen.

Angeklagte: "Extrem wichtig, was wir tun"

Die Angeklagten betonten am Montag erneut, ohne jeglichen Vorsatz gehandelt zu haben. Die 23-jährige Frau sagte vor dem Urteil, sie wisse nicht, wofür sie verurteilt werden sollten, "weil ich es für extrem wichtig halte, was wir tun." Die Klimakrise treffe leider alle und sie werde dagegen tun, was sie könne. Im Laufe des Prozesses hatten die Angeklagten und ihre selbst gewählten Laienverteidiger immer wieder auf die Wichtigkeit des Klimaschutzes und auf die Notwendigkeit von Protesten hingewiesen.

Richter: Angeklagte zeigten "keine Einsicht und Reue"

"Der Zweck heiligt nicht alle Mittel", appellierte der Vorsitzende Richter nach dem Urteil an die Studentin und an den Studenten. Wenn die Rechtsprechung es genehmige, dass jeder zur Verwirklichung seiner politischen Ziele solcherlei Protestaktionen durchführe, würden Chaos und Anarchie herrschen, sagte er zur Begründung des Urteils. Dieses müsse auch eine Signalwirkung haben, "Straftaten sind nicht zu rechtfertigen."

Verschärfend wirkte sich laut dem Vorsitzenden Richter die Tatsache aus, dass die beiden Angeklagten "keinerlei Einsicht und überhaupt keine Reue zeigten." Zudem sei die Tat akribisch vorbereitet worden und es sei ein hoher Sachschaden entstanden. Diese Punkte hätten letztendlich strafmildernde Umstände überwogen, wie etwa, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind.

Staatsanwalt: "ungewöhnliches Urteil"

Mit dem am Montag gefallenen Urteil liegt das Strafmaß höher als der ursprüngliche Strafbefehl, der jeweils 60 Tagessätze beinhaltete. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft nach wie vor 60 Tagessätze gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Es handle sich um ein ungewöhnliches Urteil, weil das Strafmaß am Ende höher liege, als der ursprüngliche Strafbefehl, so Staatsanwalt Timo Hartmann im SWR-Interview. "In der Hauptverhandlung hat das Gericht offensichtlich den Eindruck gewonnen, dass die Angeklagten letztlich nichts gelernt haben aus der Aktion." Im Prinzip hätten die Angeklagten gesagt, sie würden so weitermachen. Das Gericht schätze die Gefahr weiterer Straftaten deshalb offenbar als hoch ein. Um die "abschreckende Wirkung" zu erhöhen, habe das Gericht deshalb die Strafe nach oben angepasst, so seine Einschätzung.

Die Angeklagten haben nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie kündigten gegenüber dem SWR an, in Berufung gehen zu wollen.

Sendung am Mo., 3.2.2025 13:30 Uhr, SWR4 BW Studio Ulm

Abseilaktion von Klimaaktivisten nahe Adenauerbrücke

Proteste von Klimaaktivisten am Ulmer Münster