Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, in dem die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.

Baden-Württemberg Neuer Prozess gegen Mörder von Ayleen beginnt

Stand: 03.02.2025 06:00 Uhr

Mehr als ein Jahr nach dem Schuldspruch muss der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim erneut vor Gericht. Es geht um weitere Vorwürfe gegen den Täter und seine Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht Gießen hatte im September 2023 den damals 30-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Es wurde außerdem Sicherungsverwahrung angeordnet. Mehr als ein Jahr nach dem Urteil steht der verurteilte Mörder wieder vor Gericht. Dabei geht es allerdings nicht um den Mord an Ayleen, für den Jan P. bereits rechtskräftig verurteilt ist, sondern um andere Straftaten, die er auch begangen haben soll.

Vorwurf: sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt

Konkret geht es um den Fall eines zur Tatzeit 13-Jährigen Mädchens. Der mittlerweile 32-jährige Jan P. soll während eines Videotelefonats mit ihr onaniert haben - nur wenige Wochen vor dem Mord an Ayleen. Der Fall war bereits im Ayleen-Prozess mit angeklagt, damals allerdings ausschließlich wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte. Nun wirft die Staatsanwaltschaft P. zusätzlich noch sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt vor.

Neuer Prozess nach BGH-Beschluss

Dass Ayleens Mörder überhaupt erneut vor Gericht erscheinen muss, liegt an einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die Strafe bezüglich der Kinderpornographie neu entschieden werden muss - und damit auch über die gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung. Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten bestimmte formelle Voraussetzungen. Dazu gehört, dass mindestens zwei separate Straftaten vorliegen, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Voraussetzung für Sicherungsverwahrung erfüllt?

Nach einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung wurde der Strafrahmen für Kinderpornographie aber mittlerweile verändert. Sie gilt nun nicht mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen und kann damit keine Grundlage mehr für eine Sicherungsverwahrung sein. Mit einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt, wie sie die Staatsanwaltschaft nun anstrebt, würde Jan P. die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung aber wieder erfüllen.

Laut BGH muss nun eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe bezüglich der Kinderpornographie neu verhandeln. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist davon nicht beeinträchtigt.

Leiche im hessischen Teufelsee gefunden

Der mittlerweile 32-jährige Mann aus Waldsolms (Lahn-Dill) und Ayleen aus Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hatten sich über das Internet kennengelernt. Nach ersten Kontakten hatte der Mann die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst.
Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie in ein Waldstück bei Langgöns (Gießen) gebracht und dort getötet. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee in der Wetterau gefunden.
Im Prozess kam zutage, das P. in den Monaten vor dem Mord mit Dutzenden weiteren jungen Mädchen ähnliche Chatkontakte aufgebaut hatte. Die Aussage der 13-Jährigen, um die es im aktuellen Verfahren geht, war per Videoaufzeichnung im Verfahren gezeigt worden.

Sendung am Mo., 3.2.2025 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden

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