Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart im Stadtteil Stammheim steht in seiner Einzelzelle am Fenster. (Symbolbild)

Baden-Württemberg Persönliche Folgen noch unklar: Erster Häftling in BW ändert Geschlechtseintrag

Stand: 15.02.2025 09:05 Uhr

Seit kurzem können alle Menschen unkompliziert ihr Geschlecht wechseln. Davon hat erstmals ein männlicher Häftling in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Wie geht es jetzt weiter?

Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Das ist seit dem 1. November problemlos möglich: Ein neues Gesetz sieht vor, dass dafür keine Gutachten und Gerichtsentscheide vorgelegt werden müssen.

Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte jetzt ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten "Südkurier" und "Badische Neueste Nachrichten" darüber berichtet.

Wechsel in Frauengefängnis nicht einfach möglich

Ändert ein Häftling sein Geschlecht, muss das jeweilige Bundesland regeln, wie es mit ihm hinsichtlich der Unterbringung weitergeht. In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Ministeriums-Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel in eines der wenigen Frauengefängnisse im Land ist somit nicht einfach möglich.

"Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein", so der Sprecher. In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.

Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 sind laut Justizministerium acht transidente beziehungsweise intergeschlechtliche Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht, so der Sprecher. Die Geschlechtsidentität der Gefangenen in Baden-Württemberg werde nicht regelmäßig statistisch erfasst.

Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Menschen die Änderung des Geschlechts - ohne bürokratischen Aufwand:

Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Wechsel von Geschlecht und Vornamen

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Es regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen mit einer Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Menschen, die den Antrag stellen, brauchen keine Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Das neue Gesetz soll es vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen leichter machen.

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