Hochprozentiger Alkohol auf einem Tisch bei einer Fastnachtsveranstaltung

Baden-Württemberg Saufgelage zur Fastnacht: Elsässische Gemeinden verbieten harten Alkohol bei Umzügen

Stand: 06.02.2025 13:59 Uhr

Sieben Städte und Gemeinden im Elsass wollen den Alkoholkonsum bei Fastnachtsumzügen begrenzen. Gruppen, die betrunken sind, riskieren ausgeschlossen zu werden. Auch in BW gibt es Verbote.

Nach Alkoholexzessen bei Fastnachtsumzügen in den letzten Jahren greifen im nördlichen Elsass künftig striktere Regeln. Sieben Gemeinden zwischen Straßburg und Lauterburg haben dazu eine Charta mit 20 Regeln für mehr Sicherheit aufgestellt. Darunter auch ein Verbot von mehr als 18-prozentigem Alkohol bei Fastnachtsumzügen. Außerdem sollen Gruppen und Fastnachtswagen, auf denen Menschen offensichtlich betrunken sind, vom Umzug ausgeschlossen werden. Die Fahrer der Gespanne werden außerdem ermahnt, dass sie nüchtern am Steuer sitzen müssen.

Koma-Saufen bei Jugendlichen an Fastnacht hat zugenommen

Zwischenfälle, bei denen sich Jugendliche bis zur Besinnungslosigkeit betranken, hätten in den vergangenen Jahren während der Fastnacht im Elsass zugenommen, sagte die Bürgermeisterin der Gemeinde Mothern, Isabelle Schmaltz. "Es sind die jungen Leute, die es nicht schaffen, sich unter Kontrolle zu halten". Es gehe um präventive Regeln, die den Behörden eine Handhabe geben, einzuschreiten, so Schmalz. Der Schulterschluss der Gemeinden solle den Fastnachtsgruppen signalisieren, dass man dem Phänomen des Alkoholmissbrauchs geschlossen entgegentreten wolle.

Alkohol auf einem Bild einer Fastnachts-Feier

Biertrinken bleibt zur Fastnacht meist erlaubt.

Ein Bier in der Tasche bleibt erlaubt

Ein Vertreter der Gemeinde Hœrdt sagt: "Ein Bier in der Tasche, das wird auch weiterhin toleriert." Aber Schnaps, auch bei den Zuschauern, werde nicht mehr geduldet. Nach dem Umzug könnten alle auf dem Fastnachtsball feiern, wie sie wollten, so Isabelle Schmalz. Davor aber greift in Mothern während des Umzugs, zu dem am 2. März wieder Tausende Zuschauer und Dutzende Fastnachtswagen erwartet werden, für die Zuschauer auf der Straße sogar ein komplettes Alkoholverbot. Damit sollten Sicherheit und Ordnung sowie die Gesundheit aller gewährleistet werden, heißt es in einer Anordnung der Gemeinde. Fastnachtsumzüge sind im Elsass meist abgesperrt und kosten Eintritt.

Der Vorsitzende des Dachverbands der Vereine aus dem elsässischen Roppenheim sagte, er sei selbst gespannt, wie sich das Verbot in der Realität umsetzen lasse. Dagegen einzuwenden hat er aber nichts.

Das wollen wir nicht. Zu Fastnacht gehört viel mehr. Manuel Löffler, Gundelfinger Dorfhexen, über Saufgelage während der Fastnacht

In Colmar ist Alkohol auf Fastnachtswagen schon länger tabu

Ein neues Schnaps- oder Trinkverbot ist das Ganze aber strenggenommen nicht. Auf den Straßen und Plätzen vieler der Gemeinden gilt ohnehin längst ein komplettes Alkoholverbot auch für die Schaulustigen. Es wurde bisher einfach nicht respektiert und nicht wirklich durchgesetzt. Auch im südlichen Elsass gibt es in einigen Orten schon länger ähnliche Verbote. Zum Beispiel in Rouffach und Colmar, wo vor zwei Jahren bereits sämtlicher Alkohol auf den Fastnachtswagen verboten wurde. Auslöser war unter anderem ein Vorfall beim Fastnachtsumzug im Februar 2023 in Mulhouse, bei dem eine junge Frau von einer offenbar betrunkenen deutschen Fastnachtsgruppe misshandelt wurde. 

Auch deutsche Kommunen wie Gundelfingen und Malsch greifen durch

Auch in Baden-Württemberg gehen Gemeinden gegen zu viel Alkohol bei Fastnacht vor. In Gundelfingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) nördlich von Freiburg sind schon seit mehrere Jahren Spirituosen mit mehr als 15 Prozent Alkohol tabu. Das gilt auch für den nächsten Fastnachtsumzug am 16. Februar. Diese Entscheidungen hätten die Zünfte gemeinsam mit der Polizei getroffen, erklärt Manuel Löffler, Vorstand der Gundelfinger Dorfhexen. Er kritisiert, dass Fastnacht für viele nur noch ein Grund für exzessiven Alkoholkonsum gewesen sei. "Das wollen wir nicht. Zu Fastnacht gehört viel mehr", findet Löffler.

Beim Umzug in Malsch südlich von Karlsruhe durften Ende Januar generell keine alkoholischen Getränke mitgebracht und konsumiert werden, wie die Gemeinde berichtete. Ausnahmen von dieser Regel galten nur an offiziell genehmigten Ständen zum Ausschank entlang der Umzugsstrecke. Harter Alkohol war im Malsch generell nicht erlaubt.

Sendung am Do., 6.2.2025 13:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden - Regionalnachrichten

Mehr zu Fastnacht und Alkohol