Der SWR muss BSW in Wahlsendungen einladen. Eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss ist gescheitert.

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz SWR muss BSW zur Wahlarena einladen

Stand: 05.02.2025 20:37 Uhr

Der SWR muss das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu zwei Wahlsendungen in der kommenden Woche einladen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Damit scheiterte der SWR mit seiner Beschwerde gegen eine Eilentscheidung der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Laut Beschluss müssen nun die jeweilige BSW-Spitzenkandidatin und der BSW-Spitzenkandidat zur "Wahlarena Baden-Württemberg" und zur "Wahlarena Rheinland-Pfalz" am 12. Februar eingeladen werden.

Nach dem Konzept der Sendungen sollen Fragen zu politisch aktuellen Themenfeldern durch die Zuschauer gestellt werden. Hierbei sollen nicht nur einzelne Positionen abgefragt werden, sondern auch ein Schlagabtausch unter den Teilnehmenden und ein Dialog mit den Zuschauern stattfinden.

Bislang nur Vertreter von fünf Parteien eingeladen

Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich. Bislang hatte der SWR lediglich die Spitzenkandidaten der beiden jeweiligen Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.

Das BSW sah dadurch die Chancengleichheit verletzt und beantragte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung. Auch Die Linke will ihre Teilnahme an der SWR-Wahlarena in beiden Bundesländern erreichen. Diese Entscheidung steht noch aus.

Richter folgen Argumenten des BSW

Das Mannheimer Gericht gibt in seiner Entscheidung der Argumentation des BSW Recht. Den Sendungen der "Wahlarena" im Programm des SWR komme ein besonderes publizistisches Gewicht zu. Werde das BSW nicht beteiligt, bestehe die Gefahr, dass sich dessen Wahlchancen nachhaltig verschlechterten, so die Richter.

Das Recht des SWR auf freie Programmgestaltung muss im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancengleichheit des BSW teilweise zurücktreten. Eine vollständige Vereitelung des Sendekonzepts des SWR drohe dabei nicht. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Der SWR erklärte in einer ersten Stellungnahme: "Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen die Entscheidung." 

Sendung am Mi., 5.2.2025 21:45 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP