
Bayern Kommunen wollen keine Zwangsbeteiligung an Windkraft-Erlösen
Wenn ein Windrad oder Solarpark gebaut wird, müssen in Bayern künftig die Standort-Kommunen und deren Bürger am Erlös beteiligt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Staatsregierung vor. Energiewirtschaft und Kommunen sind strikt dagegen.
Dieser Gesetzesentwurf aus dem Hause Aiwanger taugt nichts – da sind sich Städte- und Gemeindetag sowie die Verbände der bayerischen Energiewirtschaft einig. "Wir lehnen diese bayerische Regelung ab", schreiben sie in einer geharnischten Stellungnahme an den Wirtschaftsausschuss des Landtags. Da sei auch im parlamentarischen Verfahren nichts mehr zu retten, das Gesetz müsse von Grund auf neu aufgesetzt werden. "Es ist unbegreiflich, wie dieser Gesetzentwurf in Zeiten, in denen sich die bayerische Staatsregierung Entbürokratisierung und Deregulierung zum Ziel setzt, in den Landtag eingebracht werden konnte", heißt es.
Bundesregelung sieht freiwillige Bürgerbeteiligung vor
Schon jetzt sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes vor, dass Betreiber von neu errichteten Wind- und Solarparks Anliegerkommunen an den Erlösen beteiligen sollen: in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nicht verpflichtend, aber es gibt einen Anreiz: Wenn Anlagenbetreiber dieses Geld ausschütten, bekommen sie es durch eine höhere Einspeisevergütung ersetzt.
Staatsregierung will eine Pflicht
Die bayerische Staatsregierung will diese freiwillige Regelung durch eine Pflicht ersetzen: Betreiber von Windrädern und Solarparks sollen durch das neue Gesetz künftig gezwungen werden, insgesamt 0,3 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde an Gemeinden und Bürgerbeteiligungsprojekte abzugeben.
Das Wirtschaftsministerium stellt es dabei als einen Vorteil dar, dass in seinem Gesetzentwurf kaum Vorgaben gemacht werden, wie künftig dieser Gewinnanteil an die Bevölkerung rundum ausgeschüttet werden soll. Die Möglichkeiten reichen von einer tatsächlichen Beteiligung an der Projektgesellschaft über vergünstigte Stromtarife bis zum Bau von Ladestationen für Elektroautos. "Für ihre Bürger können die Gemeinden in der Beteiligungsvereinbarung individuell und je nach Bedarf vor Ort die für sie bestmögliche Variante vorschlagen", schreibt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf BR-Anfrage.
Kommunen und Wirtschaft befürchten zeitraubende Bürokratie
Kommunen und Energiewirtschaft dagegen sehen genau das als Problem: Sie befürchten zeitraubende, komplizierte Verhandlungen. Dass Gemeinden durch das Gesetz gezwungen werden sollen, stellvertretend für Privatpersonen eine Beteiligung frei auszuhandeln, sei aufwändig, unsachgemäß und kommunalunfreundlich. Es verursache Bürokratie, verzögere die Projekte und bringe für die Betreiber am Ende womöglich sogar Verlust – weil sie durch die neue Verpflichtung aus Bayern die Zusatzförderung verlieren könnten, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes für freiwillige Bürgerbeteiligung anbietet.
Einfach Geld zahlen ist der geringste Aufwand
Neben dem Städte- und Gemeindetag ist die Stellungnahme von fünf weiteren Verbänden unterzeichnet: Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), Verband der bayerischen Energie und Wasserwirtschaft (VBEW), Landesverband Erneuerbare Energien, Solarverband und Windkraftverband. Sie bevorzugen eine reine Geldzahlung an die Gemeinden, wie es die Bundesregelung vorsieht. Dies sei weniger bürokratisch und auch die "gerechteste Form der Beteiligung aller Bürger". Zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten an Wind- und Solarparks für zahlungswillige und -kräftige Bürger seien bisher ohnehin bereits üblich, ohne Umweg über die Kommune.
Kritik von SPD und Bürgerenergie-Verband
"Beteiligung ist grundsätzlich eine gute Idee, aber das Gesetz ist schlecht gemacht", kritisiert auch der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn: "So bremst es den Ausbau Erneuerbarer Energien eher, als dass es ihm nützt. Ich weiß nicht, was Herr Aiwanger sich dabei gedacht hat." Der Verband der bayerischen Energiegenossenschaften, Bürgerenergie Bayern, spricht von einer "Mogelpackung". Er bemängelt, dass das Gesetz den Begriff der Bürgerenergie nutze, ohne dessen Prinzipien umzusetzen. Echte Bürgerenergie bedeute, dass Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften selbst Anlagen bauen, betreiben und den regionalen Strom nutzen, anstatt den Menschen vor Ort nur kleine Beteiligungen bei Großinvestoren zu ermöglichen.
Das Aiwanger-Ministerium verweist auf BR-Anfrage darauf, dass eine direkte Beteiligung der Bürger über die bestehenden Regelungen hinaus eine zusätzliche Akzeptanz für Windräder und Solarparks schaffen könne. Die freiwillige Regelung des Bundes werde nicht in allen Fällen angewendet.
Die Beteiligungs-Pflicht soll nicht streng kontrolliert werden
Die Verbände kritisieren auch, dass der Wert all der vom Wirtschaftsministerium angedachten Ausschüttungsmöglichkeiten an die Bevölkerung kaum seriös zu beziffern sei: "Wie will man die Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oder einem lokalen Stromtarif in Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom umrechnen?"
Das räumt das Wirtschaftsministerium ein – kündigt aber gleichzeitig laxe Kontrollen an: "Bei Vereinbarung zwischen den Akteuren vor Ort soll kein Nachweis gefordert werden, was centgenau am Ende fließen wird."
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Quelle: BR24 10.03.2025 - 06:17 Uhr