
Niedersachsen Göttingen: Anlieger müssen nicht für City-Verschönerung zahlen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die sogenannte Quartiersabgabe für den Kornmarkt in Göttingen gekippt. Anwohner, die zur Kasse gebeten werden sollten, seien nicht ausreichend informiert worden.
Mit Straßen-Hausmeister-Service, kostenlosem WLAN, Veranstaltungen und sogenannten "Cool Spots" im Sommer sollte in der Göttinger Innenstadt der Fußgängerbereich Weender Straße und Kornmarkt aufgewertet werden. Der Rat der Stadt hatte die entsprechende Quartierssatzung 2024 beschlossen, da weniger als 30 Prozent der Eigentümer widersprachen. Diese seien jedoch vorab nicht genügend über die finanziellen Folgen informiert worden, befand nun das Oberverwaltungsgericht.
Stadt wollte 21.000 Euro - Hauseigentümer klagten
Damit wurden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom Juli vergangenen Jahres bestätigt. Damals war entschieden worden, dass die Quartierssatzung erhebliche Mängel aufweist. Einer der Hauseigentümer war demnach aufgefordert worden, für die nächsten fünf Jahre 21.000 Euro zu zahlen und hatte daraufhin mit weiteren Eigentümern Klage eingereicht.
Stadt Göttingen reagiert überrascht
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts komme unerwartet, sagte Stadtbaurat Frithjof Look dem NDR Niedersachsen. Insgesamt seien Abgaben in Höhe von einer Million Euro verteilt auf fünf Jahre veranschlagt gewesen. "Die Stadt Göttingen hätte sich auch daran beteiligt, weil wir auch Eigentümerin sind", sagte Look. Seinen Angaben zufolge ist Göttingen aber auch die erste Kommune in Niedersachsen, die eine Satzung nach dem niedersächsischen Quartiersgesetz erlassen hat. Damit habe sie also rechtliches Neuland betreten, sagte Look.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 26.03.2025 | 15:00 Uhr