Hände in Handschellen gelegt

Niedersachsen SPD-Lokalpolitiker aus dem Harz wegen Kinderpornografie angeklagt

Stand: 04.02.2025 16:17 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat einen SPD-Kommunalpolitiker aus dem Harz wegen des Besitzes von Jugend- und Kinderpornografie angeklagt. Es geht laut Polizei um Tausende Aufnahmen.

Die Polizei habe bei Durchsuchungen mindestens 10.000 Bilddateien bei dem 42-Jährigen gefunden, die die Ermittler als jugend- bzw. kinderpornografisch einschätzen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover. Mindestens 100 Aufnahmen zeigen demnach Minderjährige unter 14 Jahren. Die Ermittlungen gegen den 42-Jährigen waren in der vergangenen Woche bekannt geworden. Nun entscheidet das Amtsgericht Seesen, ob die Anklage zugelassen wird. Zuerst hatte die "Goslarsche Zeitung" berichtet.

Hinweis kam aus dem USA

Der Hinweis auf den SPD-Politiker kam laut Staatsanwaltschaft von einer privaten Organisation aus den USA, die weltweit das Internet nach Kinderpornografie durchsucht und gegebenenfalls Behörden einschaltet. Die entscheidende Durchsuchung bei dem Mann war demnach im Jahr 2022. Dass es bis zur Anklageerhebung fast drei Jahre dauerte, lag der Sprecherin der Staatsanwaltschaft zufolge auch an der hohen Arbeitsbelastung. In Hannover, wo Ermittlungen zu Kinderpornografie gebündelt sind, bearbeiten die Staatsanwältinnen und -anwälte etwa 10.000 Fälle jährlich.

Beschuldigter war für Jugendpolitik zuständig

Wie die "Goslarsche Zeitung" berichtet, war der 42-Jährige Ratsvorsitzender, im Kreistag Goslar führte er demnach unter anderem den Ausschuss für Jugendpolitik. Ende Januar war der SPD-Politiker von all seinen Ämtern zuückgetreten, nachdem der Verdacht auf den Besitz von Kinderpornografie erstmals öffentlich wurde.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch
  • Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 04.02.2025 | 12:00 Uhr