Michael Schumacher (Archivbild 21.09.2012)

Schumacher-Prozess Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten

Stand: 17.02.2025 18:46 Uhr

Nach langen Verhandlungen im Schumacher-Prozess ist der Hauptangeklagte zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zwei Mitangeklagte bekamen Bewährungsstrafen. Sie wollten die Familie Schumacher erpressen.

Im Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher Berufung gegen einen Teil der Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal eingelegt. Die Berufung betreffe das Urteil gegen einen ehemaligen Angestellten einer Sicherheitsfirma, erklärte Schumachers Managerin Sabine Kehm.

Das mit Spannung erwartete Urteil war am 12. Februar vom Amtsgericht Wuppertal verkündet worden. Die Angeklagten hatten versucht, die Familie Schumacher mit sensiblen Fotos und Videos um 15 Millionen Euro zu erpressen.

Hintergrund des Schumacher-Prozesses

Sie drohten damit, die Daten im Darknet zu veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 900 Bilder, fast 600 Videos sowie Teile der digitalisierten Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.

Seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 wird Schumacher von der Öffentlichkeit abgeschirmt und benötigt pflegerische Hilfe. Die Familie ging nicht auf die Forderungen ein und informierte stattdessen die Polizei.

Während Vater und Sohn die Anklagepunkte weitgehend einräumten, bestritt der dritte Angeklagte jegliche Beteiligung an der Tat.  

Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Die Richterbank im Gerichtssaal beim Auftakt des Schumacher-Prozesses

Richterin Birgit Neubert

Das Wuppertaler Amtsgericht war sich klar, dass die drei Männer die Familie von Rennfahrer Michael Schumacher erpresst haben, beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet haben. Deswegen wurde der Hauptangeklagte Wuppertaler, der eigentliche Erpresser, zu drei Jahren Haft verurteilt.

Er hatte direkt zum Prozessauftakt gestanden und auch bei der Aufklärung geholfen. Beim Strafmaß folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Sohn des Wuppertalers wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmann der Schumachers erhielt zwei Jahre auf Bewährung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die privaten Videos und Fotos entwendet hat. Sie zeigen den Rennfahrer nach seinem Skiunfall und teilweise im Krankenbett.

Familie hält Ex-Mitarbeiter für Mittäter

Gegen diesen Teil der Gerichtsentscheidung richtet sich nun die Berufung der Schumachers. Die Familie zielt den Angaben zufolge auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft. Er war laut Anklage als Angestellter der Sicherheitsfirma mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt.

"Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil", erklärte Corinna Schumacher, Ehefrau des Formel-1-Rekordweltmeisters, laut Mitteilung des Managements. "In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache." Schumacher forderte eine Strafe, "die eventuelle Nachahmer abschreckt". 

Wo ist die gestohlene Festplatte?

Anwälte der Familie Schumacher im Gerichtssaal

Die Anwälte der Familie Schumacher hatten für höhere Strafen plädiert

Auch nach Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht bleiben einige Fragen offen. So hatte der Anwalt der Familie Schumacher während seines Plädoyers erwähnt, dass eine gestohlene Festplatte mit entscheidenden Bildern und Unterlagen weiterhin fehle. Bis heute sei unklar, wo sich dieses Beweismittel befinde, was die Besorgnis verstärkt, dass die darauf gespeicherten Inhalte noch immer als Druckmittel genutzt werden könnten.

"Die Drohwirkung könnte sich durch die Hintertür noch verwirklichen", betonte der Anwalt Sven Schnitzer und verwies auf die potenziellen Folgen des weiterhin fehlenden Datenträgers.

Verteidiger Oliver Doelfs aus Wuppertal

Verteidiger Oliver Doelfs aus Wuppertal

Der Verteidiger des Hauptangeklagten äußerte sich zurückhaltend zur verschwundenen Festplatte und betonte, dass er keine gesicherten Erkenntnisse über ihren Verbleib habe. "Ich habe keine Glaskugel und kann nicht sagen, ob die Festplatte überhaupt noch existiert", erklärte er. Es sei durchaus möglich, dass sie bereits entsorgt wurde – möglicherweise im Müll –, insbesondere nachdem die Festnahme seines Mandanten bekannt wurde.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporterin vor Ort
  • Amtsgericht Wuppertal
  • Staatsanwaltschaft Wuppertal

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 12. Februar 2025 um 19:06 Uhr.