Ein Mitarbeiter sortiert Sandalen des deutschen Herstellers "Birkenstock".

Rheinland-Pfalz Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Stand: 20.02.2025 20:19 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Unternehmens aus Linz im Kreis Neuwied abgewiesen. Birkenstock hatte gegen drei Unternehmen geklagt, die ähnliche Schuhe verkaufen wie der Sandalen-Hersteller.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Birkenstock-Sandalen keine Kunst sind - und damit nicht urheberrechtlich geschützt. Für einen Urheberrechtsschutz reiche ein rein handwerkliches Schaffen mit formalen Gestaltungselementen nicht aus, betonte das Gericht. Vielmehr müsse ein Gestaltungsspielraum in einem bestimmten Maß künstlerisch ausgeschöpft werden. Das sei bei den Birkenstock-Sandalen nicht festgestellt worden.

Birkenstock hatte gegen drei Konkurrenten geklagt, die ähnliche Schuhmodelle verkauften wie die eigenen. Das Modeunternehmen sah in den mutmaßlichen Nachahmungen eine Verletzung des Urheberrechts. Denn bei den Sandalen handelt es sich seiner Ansicht nach um geschützte Werke der angewandten Kunst.

Social-Media-Beitrag auf Instagram von swraktuell

BGH bestätigt vorheriges Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Klage bereits 2024 zurückgewiesen und gesagt, Sandalen erfüllten nicht die Anforderungen an ein künstlerisches Werk, das urheberrechtlich geschützt werden könne. Die meist günstigeren Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden.

Die Revisionen von Birkenstock gegen die Urteile aus Köln hatten nun keinen Erfolg. Das OLG habe sich mit sämtlichen Merkmalen auseinandergesetzt, die laut Birkenstock einen Urheberrechtsschutz begründeten, so der Bundesgerichtshof. Dabei sei es rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solcher nicht festgestellt werden könne.

Sendung am Do., 20.2.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4