
Rheinland-Pfalz Blitzer auf der A61 - Jeder Einspruch bislang abgelehnt
Eine vermeintliche Blitzerfalle auf der A61 zwischen Waldlaubersheim und Dorsheim erhitzt die Gemüter und beschäftigt das Bad Kreuznacher Amtsgericht. Viele Menschen wehren sich gegen Bußgelder - allein am Dienstag gab es acht Verfahren.
Mehr als 40.000 Fahrzeuge hat ein Blitzer seit März 2024 auf der Autobahn A61 zwischen Waldlaubersheim und Dorsheim erwischt. Sie waren alle auf einem Abschnitt zu schnell unterwegs, auf dem wegen Bodenwellen nur 100 km/h gefahren werden darf.
Menschen fühlen sich durch Blitzer abgezockt
Gegen die Blitzer-Knöllchen wehren sich nun zahlreiche Autofahrerinnen und -fahrer. Beim Amtsgericht Bad Kreuznach stapeln sich derzeit die Einspruchsverfahren gegen die entsprechenden Bußgeldbescheide.
Die Betroffenen sind der Meinung, dass die digitale Anzeige auf der Schilderbrücke Tempo 130 angezeigt hat, als sie durchgefahren sind. Die Geblitzten fühlen sich abgezockt.
Polizei wehrt sich gegen Abzocke-Vorwürfe
Ein Sprecher der Mainzer Polizei wehrt sich gegen die Vorwürfe, die Autofahrerinnen und -fahrer würden hier abgezockt. Sogenannte Schaltprotokolle belegten, dass die digitale Anzeige richtig funktioniert habe - also Tempo 100 angezeigt habe.
Aufgrund des Schaltprotokolls (...) ist in sämtlichen Fällen eine korrekt angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h belegt. Amtsgericht Bad Kreuznach
Auch das Amtsgericht Bad Kreuznach bestätigt das: Es habe bislang kein Betroffener in einem Widerspruchsverfahren Recht bekommen. "Bislang konnte in keinem Verfahren eine fehlende, fehlerhafte oder irreführende Beschilderung festgestellt werden", so das Amtsgericht. Vielmehr sei in sämtlichen Fällen eine korrekt angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung belegt.
Alle Einsprüche gegen Bußgelder abgelehnt
So ist es auch in sieben der acht Verfahren, die am Dienstagvormittag verhandelt wurden. Nur ein Autofahrer hatte Glück- allerdings aus anderem Grund: In seinem Fall war das Messprotokoll fehlerhaft. Der Polizist, der gemessen hatte, hatte offenbar einige Kreuzchen vergessen. Das Verfahren wurden wegen formeller Mängel eingestellt.
Sendung am Di., 15.4.2025 12:00 Uhr, Aktuell um 12, SWR1 Rheinland-Pfalz