Rheinland-Pfalz Ein-Mann-Demo vor AfD-Stand in Neustadt: Protest jetzt doch erlaubt

Stand: 19.02.2025 07:04 Uhr

Wieder hat sich ein Südpfälzer als Kackhaufen verkleidet. Wieder hat er vor einem AfD-Stand protestiert. Dieses Mal gab es aber dafür keinen Platzverweis. Warum?

Zweimal hatte der Südpfälzer Patrick Christmann in einem Kackhaufen-Kostüm vor einem Stand der AfD protestiert - zweimal hatte er dafür vom Ordnungsamt einen Platzverweis bekommen. Der Bericht dazu war auf großes Interesse gestoßen.

Dieses Mal durfte der Kackhaufen stehen bleiben

Nun hat es Christmann noch einmal getan: als braunes Häufchen auf zwei Beinen hat er sich erneut in der Neustadter Fußgängerzone vor einen Wahlkampfstand der AfD gestellt. Und dieses Mal durfte er stehen bleiben. Polizei und Ordnungsamt hätten ihm gesagt, er müsse lediglich zwei bis drei Meter Abstand halten. Etwa eine Stunde lang dauerte sein Protest. Auch seine Schilder hatte er wieder dabei, mit Aufschriften wie "Braune Kacke gegen braune Kacke" oder "Keine Schorle für Nazis".

Ich wollte eigentlich nur 20 Minuten protestieren, aber ganz viele Passanten sprachen mich an, wollten Fotos machen, lobten mich beziehungsweise die Sache und fanden es toll und lustig. Patrick Christmann

Ordnungsamt: "Wahlkampfstand nicht gezielt behindern"

Das Ordnungsamt von Neustadt an der Weinstraße hatte nach eigenen Angaben "gegen die Durchführung der Aktion an diesem Standort keine Einwände". Die Wahlwerbung hätte "ungestört" stattfinden können und das Recht des Mannes auf freie Meinungsäußerung auch.

Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen, dass ein Platzverweis ausgesprochen würde, sollte er erneut versuchen, den Infostand gezielt zu behindern. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Gegen den Vorwurf, den Infostand der AfD bei seinen ersten beiden Protestaktionen gezielt behindert zu haben, wehrt sich der Träger des Kackhaufen-Kostüms. "Das war nicht der Fall. ich stand bei meinen kurzen Protestaktionen, wie man ja auch auf den Fotos davon sehen kann, immer zwei bis drei Meter vom Stand weg." Christmann vermutet, dass die Berichterstattung dabei geholfen habe, dass sich das Ordnungsamt beim dritten Mal anders verhalten hat.

Was darf man generell an Wahlkampfständen machen?
Es ist zulässig, an Wahlständen seine eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen. Das gilt auch dann, wenn diese nicht mit der Partei übereinstimmt, die zu dem Wahlstand gehört. Es ist also erlaubt, einer Partei zu widersprechen und auch zu versuchen, eine gegenteilige Meinung zum Ausdruck zu bringen. Das Zeigen entsprechender Plakate oder auch das Verteilen von Flugblättern wäre grundsätzlich also zulässig. Die Grenze des Erlaubten verläuft da, wo die Partei aktiv an der Durchführung ihres Wahlstandes gehindert wird. Die Partei hat ein Recht darauf, in Wahlkämpfen in der Öffentlichkeit präsent zu sein. Es muss auch gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den Stand zu erreichen und sich an diesem mit den Vertreterinnen und Vertretern der Parteien unterhalten zu können.

Trotzdem: Protestierer Patrick Christmann hat sich an seine Rechtsschutzversicherung gewandt. Er möchte immer noch geklärt haben, ob die Platzverweise, die ihm das Ordnungsamt am 25. Januar und am 8. Februar erteilt hatte, richtig waren oder nicht: "Auch im Nachhinein sollte dieser Fehler festgestellt werden, um künftige Proteste zu ermöglichen."