Ein beschädigtes Wahlplakat mit dem Foto von Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) für die Bundestagswahl 2025 steht am Rheinufer in Mainz.

Rheinland-Pfalz FAQ: Zerstörte Wahlplakate - was für Strafen drohen können

Stand: 01.02.2025 04:04 Uhr

Bekritzelt, zerrissen oder sogar ganz weg: Viele Wahlplakate erleben den Wahltag oft nicht unbeschadet. Kann man für das Beschmieren oder Abhängen von Plakaten bestraft werden?

Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Schon jetzt beschmieren oder zerstören Menschen Wahlplakate, wie hier in Mainz:

Ein beschmiertes, beschädigtes Wahlplakat der Grünen in Mainz. In Mainz sind viele Wahlplakate für die Bundestagswahl 2025 zerstört worden.

In Mainz sind viele Wahlplakate für die Bundestagswahl 2025 zerstört worden.

Welche Strafen gibt es für das Beschädigen von Wahlplakaten und gibt es Unterschiede? Das und mehr beantwortet unser FAQ:

Welche Strafen drohen, wenn man Wahlplakate verändert?

Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Partei. Und deshalb ist es nicht erlaubt, diese in irgendeiner Weise zu verändern. Es ist also egal, ob man das Plakat zerreißt, überklebt oder übermalt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher. Das ist Sachbeschädigung und somit strafbar. Werden die Plakate mitgenommen, ist das Diebstahl.  

Wird man beim Beschädigen oder Klauen der Plakate erwischt, läuft es in der Regel auf eine Geldstrafe hinaus. Wie hoch die Strafe ausfällt, lässt sich so genau nicht sagen. Das entscheiden Strafrichter individuell. Ein Kriterium kann zum Beispiel sein, ob jemand schon vorbestraft ist. 

Auch Freiheitsstrafen sind im Extremfall möglich. Da den Parteien die Plakate gehören, dürfen sie außerdem Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen.

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn man ohne weiteres den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kann - etwa bei einem leicht ablösbaren Klebestreifen.  

Für Aufsehen sorgte jüngst ein Fall in München. Dort hat die Satire-Partei "Die Partei" zwei ihrer gestohlenen Wahl-Plakate dank GPS-Trackern bei der CSU geortet. Wie sich herausstellte, hatte ein CSU-Mitarbeiter die vor seiner Landeszentrale hängenden Plakate abgehängt, weil sie aus seiner Sicht den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz verunglimpfen. Ein Vertreter von "Die Partei" hat deswegen Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

BR: CSU-Mitarbeiter entfernt satirisches "Die Partei"-Wahlplakat

Und nach dem Wahltag?

Auch nach der Wahl darf man Plakate nicht beschmieren, beschädigen oder mitnehmen.

Was kann man gegen volksverhetzende Plakate tun?

Selbst wenn das Plakat einen volksverhetzenden Inhalt hat, darf man nicht selbst Hand anlegen und Selbstjustiz üben. Nur Behörden dürfen Wahlplakate unter bestimmten Voraussetzungen abhängen.

Am besten ist es, wenn man die Polizei einschaltet. Die Beamten ermitteln und leiten ihr Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird rechtlich geprüft, ob die Inhalte strafbar sind.

Bei problematischen Plakaten kann man sich außerdem direkt an die Behörden seiner Gemeinde wenden und sie auf die Plakate aufmerksam machen.

Was machen Gemeinden bei problematischen Plakaten?

Gemeinden können selbst kontrollieren, ob Plakatinhalte gegen Gesetze verstoßen. In diesem Fall fordern sie die entsprechende Partei auf, die Plakate bis zu einem bestimmten Datum abzuhängen. Kommt die Partei dem nicht nach, kann die Gemeinde die Plakate selbst abhängen.

Können Parteien etwas gegen das Abhängen ihrer Plakate tun?

Ja. Wird eine Partei von den Behörden zum Abhängen verpflichtet oder wird die Gemeinde selbst tätig, kann die Partei bei den Verwaltungsgerichten klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Inhalte strafbar sind. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen Städte dazu verurteilt worden sind, die Plakate wieder aufzuhängen.

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