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Körperverletzung mit Todesfolge - Acht Jahre Haft
Stand: 15.04.2025 15:08 UhrEin 45-Jähriger muss acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz sah es als erwiesen an, dass er seinen Nachbarn mit einem Messer so stark verletzt hat, dass er daran starb.
