
Rheinland-Pfalz Prozess wegen tödlichen Messerstichs am Hauptbahnhof Kaiserslautern
Eine Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen Mann niedergestochen, er starb. Am Mittwoch hat der Prozess begonnen - aber nicht wegen Mordes oder Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 20-jährigen Frau Körperverletzung mit Todesfolge vor - und das liegt an den Geschehnissen im Juni vergangenen Jahres in der Unterführung am Hauptbahnhof in Kaiserslautern. Das Geschehen wurde damals von Videokameras aufgezeichnet - und die Bilder untermauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft das, was die Frau gegenüber der Polizei ausgesagt hat. Zum Prozessbeginn hat sie vor Gericht bisher nur Angaben zu ihrer Person und mutmaßlichen Alkohol- und Drogenproblemen gemacht.
ADHS Erkrankung und Alkohol- und Drogenprobleme bei Angeklagter
Außerdem sei bei ihr bereits im Kindesalter eine ADHS-Erkrankung diagnostiziert worden, die mit Medikamenten behandelt werde. Inwieweit diese Medikamente eine Auswirkung auf die Tat gehabt haben könnten, soll während des Prozesses durch einen Gutachter geklärt werden.
Gegenüber der Polizei hatte die Frau ausgesagt, dass der 64-jährige Mann sie vorher sexuell belästigt hatte - er habe ihr auf der Rolltreppe der Unterführung ans Gesäß gefasst. Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte. Das zeigt sowohl das Video der Überwachungskameras im Bahnhof und eine Zeugin bestätigte vor Gericht, eine Rangelei gesehen zu haben. Im Gerichtssaal waren sowohl die Frau des Opfers als Nebenklägerin als auch die Kinder. Diese verließen den Saal, als die Videoaufnahmen gezeigt wurden.
Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern einmal zugestochen
Laut der Angeklagten soll der Mann ihren Arm gegriffen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Frau versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben. Sie traf das Herz des Mannes, der wenige Sekunden später starb.
Auch die Zeugin gab vor Gericht an, sie habe gehört, wie die Frau sagte, dass er aufhören soll, sie zu berühren und dann sah, wie der Mann offenbar "weggestoßen" wurde. Sie glaube auch, sich zu erinnern, ein Taschenmesser gesehen zu haben. Der Mann habe zwei Schritte nach hinten gemacht und sei dann zusammengesackt.

Die Tat passierte in der Unterführung des Hauptbahnhofes in Kaiserslautern.
Entscheidet Landgericht Kaiserslautern auf minder schweren Fall?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich zugestochen hat - aber nicht mit der Absicht, den Mann zu töten. Diese Tötung sei durch Fahrlässigkeit passiert. Deshalb verzichtete die Behörde auf eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. Sollte das Gericht die 20-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen, drohen der Frau drei Jahre Haft. Erkennt es einen weniger schweren Fall, kann die Strafe lediglich ein Jahr betragen.
Für den Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.
Sendung am Mi., 26.3.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz