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RLP-Landtag beschließt Änderungen an Grundsteuerreform

Stand: 19.02.2025 20:55 Uhr

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz dürfen bei Erhebung der Grundsteuer in Zukunft zwischen Wohnhäusern und Gewerbegrundstücken unterscheiden. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von SPD, Grüne und FDP hat der Landtag beschlossen. Durch die Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze kann rund ein Drittel der Gemeinden im Land nun die Steuerbelastung verschieben.

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