
Bußgeld wegen Greenwashing Millionenstrafe für Deutsche-Bank-Tochter DWS
Die Deutsche-Bank-Tochter DWS hat bei Nachhaltigkeitsversprechen übertrieben. Dafür verhängte die Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt eine Strafe von 25 Millionen Euro. Die Ermittler griffen dabei auch einen Bericht von NDR, WDR und SZ auf.
An einem Morgen im Mai 2022 fahren Transporter der Frankfurter Staatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes und der Finanzaufsicht BaFin an der Mainzer Landstraße 11 in Frankfurt vor. So wird es die Staatsanwaltschaft noch am Mittag desselben Tages mitteilen. Die 50 Ermittlerinnen und Ermittler haben zwei Ziele: die Zwillingstürme der Deutschen Bank und das Hauptgebäude ihres Tochterunternehmens DWS - Deutschlands größter Vermögensverwaltung. Sie schleppen im Laufe des Tages kistenweise Unterlagen aus den Geschäftsgebäuden.
Die Beamten gehen dem Vorwurf nach, die DWS habe bei ihren Finanzprodukten in Sachen Nachhaltigkeit zu viel versprochen, anders gesagt: Greenwashing betrieben. In den folgenden drei Jahren werden sie noch zwei Mal anrücken. Sie führen Gespräche mit Angestellten, ehemaligen Führungskräften und Geschäftspartnern. Und sie sind nun offenbar zu der Überzeugung gelangt, dass es ausreichend Belege dafür gibt, dass die DWS mit ihren Nachhaltigkeitsversprechen gegen das Kapitalanlagegesetz verstoßen hat. Dafür soll die DWS nun eine Strafe von 25 Millionen Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Bußgeld auch deshalb verhängt, weil die DWS "offensiv" mit Nachhaltigkeit geworben hatte. Unter anderem hatte die DWS sich selbst als "Leader" im ESG-Bereich bezeichnet. ESG solle "zum Kern all unseres Handelns" werden, hieß es noch im Geschäftsbericht 2021.
WWF an Entwicklung des Fonds beteiligt
Die Ermittler griffen in dem Verfahren auch Recherchen von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) aus dem vergangenen Jahr auf. Gemeinsam mit der Umweltorganisation WWF hatte die DWS einen Aktienfonds entwickelt - den "DWS Concept ESG Blue Economy". Der Fonds investiert in Unternehmen, die das Meer als Wirtschaftsraum nutzen und die auch zum Schutz der Meere beitragen, so das Werbeversprechen.
Die Recherchen hatten gezeigt, dass dem Meeresschutz mit dem Fonds jedoch nicht immer gedient ist. Der Fonds investiert auch in Aktien von Royal Caribbean, einer der größten Kreuzfahrtgesellschaften der Welt. Ebenso im Portfolio ist demnach ein Tochterunternehmen von Coca-Cola. Dem Getränkekonzern wird von Umweltschützern vorgeworfen, mitverantwortlich für die Plastikverschmutzung der Meere zu sein. Auch der britische Kraftwerkbetreiber Drax gehörte mehrere Jahre dazu. Das Unternehmen gilt als einer der größten CO2-Verursacher Großbritanniens.
WWF bekam eine Million Euro für Kooperationen
WWF-Mitarbeiter hatten die DWS bei der Zusammenstellung des Portfolios beraten und den sogenannten Engagement-Prozess begleitet. Das Fondsmanagement soll gemäß dem Werbeversprechen mit Unternehmen, in die es investiert, ins Gespräch gehen und sie zu einem besseren Meeresschutz bewegen. Wie interne Dokumente des WWF damals gezeigt hatten, gab es allerdings auch innerhalb des WWF Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieses Werbeversprechens.
Die Recherchen hatten auch gezeigt, dass diese Zusammenarbeit für den WWF finanziell lukrativ ist. Mindestens eine Million Euro im Jahr bekommt die Umweltorganisation für die Kooperation mit der DWS und eine weitere mit dem Mutterkonzern Deutsche Bank. Im Gegenzug darf die DWS den Fonds mit dem Panda-Logo des WWF bewerben.
Der WWF hatte die Kritik an seinem Fonds und den Geschäften damals zurückgewiesen: "Das Ziel des Fonds war und ist nicht die grüne Vermarktung." Dem Umweltverband sei der ökologische Umbau der Wirtschaft wichtig: "Um den Systemwandel zu beschleunigen, arbeitet der WWF Deutschland mit der DWS zusammen, um sie auf ihrem Weg zu unterstützen und kritisch zu hinterfragen."
Der WWF schreibt nun, in der ihm vorliegenden Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Frankfurt werde nicht Bezug genommen auf den Fonds. Dass die Kooperation des WWF mit der DWS Gegenstand der Greenwashing Ermittlungen war, möchte der WWF nicht kommentieren. Überdies werde man "keine bilaterale fachliche Zusammenarbeit mit einzelnen Unternehmen des Finanzsektors mehr anstreben".
Ex-Nachhaltigkeitschefin stieß Ermittlungen an
Vorangegangen waren den Ermittlungen Vorwürfe der ehemaligen Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desirée Fixler. Sie hatte ihrem ehemaligen Arbeitgeber im Herbst 2021 Betrug vorgeworfen. Die DWS würde nur vorgaukeln, Investoren könnten mit ihrem Geld nicht nur Rendite erzielen, sondern auch Positives beim Klimaschutz bewirken. Die DWS hätte nur von dem damals stark wachsenden Markt für nachhaltige Investments profitieren wollen. An den internen Prozessen hätte sich aber nichts geändert, so Fixlers Vorwurf damals.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt haben mit ihren Ermittlungen juristisches Neuland betreten. Es ist das erste Bußgeld für Greenwashing bei Finanzprodukten in Europa. Mit einer Strafzahlung von insgesamt 25 Millionen Euro fällt die Strafe noch einmal höher aus als das Bußgeld, das die Börsenaufsicht der USA im Jahr 2023 verhängt hatte.
Einen Betrugsvorwurf konnten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt offenbar nicht erhärten. Dafür hätten sie nachweisen müssen, dass die DWS die Anleger vorsätzlich getäuscht hat. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, handelt es sich bei dem Bußgeld um eine Strafzahlung für eine Ordnungswidrigkeit. Die DWS akzeptiert das Bußgeld und sieht sich in ihrem Umgang mit den Greenwashing-Ermittlungen bestätigt. Schließlich habe das Unternehmen bereits eingeräumt, dass "unser Marketing in der Vergangenheit teilweise überschwänglich war". Man habe die Kontrollprozesse bereits verändert und wolle weiter Fortschritte machen. Die Deutsche Bank verweist auf Anfrage an ihr Tochterunternehmen-DWS.
Weitere Zivilklage gegen DWS
Noch nicht abgeschlossen sind offenbar die Ermittlungen gegen den damaligen CEO der DWS Asoka Wöhrmann. Wöhrmann war zwar nach der ersten Durchsuchung von seinem Vorstandsposten zurückgetreten, hatte aber die Betrugsvorwürfe und eine Verantwortung dafür stets zurückgewiesen. Wöhrmann lässt über einen Sprecher mitteilen, man wolle "das Thema nicht kommentieren".
Für die DWS ist das Thema Greenwashing juristisch noch nicht ausgestanden. Im Mai beginnt vor dem Landgericht Frankfurt die erste Zivilklage gegen die Vermögensverwaltung. Ein Anleger fühlt sich und sein ökologisches Gewissen betrogen.