
Zahlen des Statistischen Bundesamtes Kommunen melden Rekorddefizit für 2024
Die Ausgaben der Kommunen sind 2024 deutlich gestiegen und zwar auf das höchste kommunale Defizit seit der Wiedervereinigung. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Ein Grund dafür waren die Sozialleistungen.
Bei den deutschen Kommunen ist im vergangenen Jahr ein Rekorddefizit aufgelaufen. Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen einen Fehlbetrag von 24,8 Milliarden Euro auf, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist "das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990". Gegenüber dem Vorjahr wuchs das Defizit deutlich. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.
Ausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte stiegen demnach mit 12,6 Prozent zum Vorjahr deutlich stärker als die Einnahmen mit 7,6 Prozent. Das Defizit sei vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen.
Ausgabentreiber waren Sozialleistungen
"Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen", erklärten die Statistiker. Diese wuchsen um 11,7 Prozent oder 8,9 Milliarden Euro und summierten sich auf 84,5 Milliarden Euro. Hauptgrund dafür waren demnach Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024. "Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten", so das Statistikamt.
Leistungen der Sozialhilfe stiegen daher um 12,4 Prozent auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nahmen um 17,1 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro zu, die für Eingliederungshilfen um 13,6 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro.
Anstieg auch bei Personalausgaben
Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen deutlich, und zwar um 8,9 Prozent auf 88,1 Milliarden Euro. "Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen", hieß es.
Die Einführung des Deutschlandtickets beeinträchtige den Vorjahresvergleich insbesondere bei Personalausgaben, Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, hieß es.