
Verbraucherschutz Mehr Rechte für Bankkunden beim Dispo geplant
Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden, plant das Bundesjustizministerium. Auch ein Angebot zur Ratenzahlung soll verpflichtend werden.
Ein heute veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht vor, dass Bankkunden, die ihr Konto übermäßig überzogen haben, besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden sollen. Nach der Vorstellung des Ministeriums soll der Dispositionskredit von der Bank in einem solchen Fall nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.
Ratenzahlung soll angeboten werden müssen
Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass der Kreditgeber, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung einleitet, dem Kreditnehmer anbieten muss, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.
Ein sogenannter Dispo ist ein Überziehungskredit, den Banken etwa auf ein Girokonto gewähren. Bankkunden dürfen das Konto dann bis zu einer bestimmten Höhe überziehen. Die Bank kann den Dispo kürzen oder auch unter Einhaltung einer Frist kündigen. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, beispielsweise wenn sich die Vermögenslage des Kunden verschlechtert hat.
Die Einzelheiten hängen von den Vertragsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, die Kunde und Bank miteinander vereinbart haben.
Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen
Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. Dispozinsen bewegen sich derzeit weit überwiegend im zweistelligen Bereich und erreichen bei einigen Finanzinstituten auch mehr als 15 Prozent.
CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, "ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte".
Davon ist in dem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt behandeln.
Übersichtliche Informationen für Verbraucher
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte "Buy-now-pay-later"-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird. Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten, etwa Gesundheitsdaten, in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der Entwurf vor.
Hubig unterstreicht, dass schnell abgeschlossene Kreditverträge im Einzelfall ein Risiko darstellen können, "schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle".