Ein Mann steht an einem Grabstein auf dem sich Blumen und eine Grabkerze befinden.
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Risikolebensversicherung Die Familie im Todesfall absichern

Stand: 30.04.2025 06:32 Uhr

Die Risikolebensversicherung zählt zu den wichtigsten Todesfallversicherungen. Sie sichert Hinterbliebene im Todesfall finanziell ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Antonia Mannweiler, ARD-Finanzredaktion

Der Verlust eines Partners hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Studien zeigen, dass Hinterbliebene in den ersten Monaten nach dem Tod ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko haben, schlechter schlafen und ein geschwächtes Immunsystem aufweisen.

Neben der emotionalen Belastung kommt in vielen Fällen auch eine finanzielle Herausforderung dazu. Laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) verdreifacht sich das Risiko einer finanziellen Überlastung durch die Wohnkosten, wenn ein Partner verstirbt.

Es kommen dann oft gleich mehrere Dinge zusammen: Ein wesentlicher Teil des gemeinsamen Einkommens oder sogar mehr entfällt. Besonders schwierig kann es für Hinterbliebene mit Kindern werden, die plötzlich alleinstehend sind - sie müssen möglicherweise ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Betreuung zu gewährleisten. Dadurch sinkt das verfügbare Einkommen zusätzlich.

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Folge 3: Haftpflicht, Kfz & Haustier - Was ist Pflicht, was ist sinnvoll? (16. April)
Folge 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen (23. April)
Folge 5: Die Familie richtig absichern (30. April)
Folge 6: Wohnen & Wetterrisiken - Schutz für das eigene Zuhause (7. Mai)
Folge 7: Gesundheitskosten absichern - von Zahnzusatz bis Krankentagegeld (14. Mai)
Folge 8: Gut abgesichert streiten und reisen (21. Mai)
Bonusfolge: Hinter den Kulissen - wie Versicherungen ticken (offen)

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Um sich gegen die finanziellen Folgen eines unerwarteten Todesfalls abzusichern, gibt es die sogenannten Todesfallversicherungen. Dazu zählt beispielsweise die Sterbegeldversicherung, die Angehörige vor den Kosten der Bestattung schützen soll.

Für viele Experten zählt aber die Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Familien. Sie stellt sicher, dass Hinterbliebene im Todesfall finanziell abgesichert sind. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Summe aus der Risikolebensversicherung einmalig ausgezahlt. Dabei handelt es sich oft um recht hohe Beiträge, etwa 200.000 Euro.

Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW: "Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist da?"

Welche Alternativen gibt es?

Beim Tod des Partners kann man auch auf etwaige Rücklagen wie Barvermögen oder Vermögenswerte, zum Beispiel Immobilien, zurückgreifen. Zusätzlich haben Ehepartner Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Stirbt der Partner, gilt in den ersten drei Monaten nach dem Tod zunächst das sogenannte "Sterbevierteljahr" - in der Zeit erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen. Nach den drei Monaten wird die Witwen- oder Witwerrente aus der Rentenversicherung ausgezahlt.

Je nachdem, ob man die große oder kleine Witwenrente erhält, kann die Hinterbliebenenrente deutlich niedriger sein - nämlich um bis zu 40 bis 75 Prozent weniger als die ursprüngliche Altersrente des oder der Verstorbenen. Zudem wird eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wodurch sich in einigen Fällen die Witwen- oder Witwerrente noch weiter verringern kann. Auch Kinder erhalten lediglich eine Waisenrente von zehn bis 20 Prozent der ursprünglichen Rente, die maximal bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird.

Wie lange ist Absicherung sinnvoll?

Bei der Risikolebensversicherung gehe es nicht nur darum, sein Eigenheim, also die Darlehensverbindlichkeiten abzusichern. "Ich möchte auch, dass meine Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung finanziell gut abgesichert sind für den Fall, dass einer von beiden Elternteilen verstirbt", sagt Meike Voß, Leiterin Beratung beim Bund der Versicherten.

Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung - die ein Leben lang sinnvoll ist - muss die Risikolebensversicherung daher auch nicht ein ganzes Leben lang laufen. "Wenn ich zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließe, um einen Immobilienkredit abzusichern, dann orientiert sich die Laufzeit der Versicherung an der Laufzeit des Kredits", sagt Martin Klotz, der beim Geldratgeber Finanztip für das Thema Vorsorge verantwortlich ist.

Wer dagegen eine Familie absichern will, um das zweite Einkommen, was durch den Tod wegfallen würde, abzusichern, orientiert sich an dem Zeitpunkt, ab dem alle Familienmitglieder in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Die meisten Risikolebensversicherungen laufen zwischen 20 und 25 Jahre.

Was passiert nach Ende der Laufzeit?

Läuft der Vertrag der Risikolebensversicherung zum Beispiel nach 20 Jahren aus und es ist nichts passiert, endet der Schutz schlichtweg - ohne Auszahlung. Da es sich nicht um einen Sparvertrag, sondern um eine reine Absicherung handelt, gibt es am Ende keine Rückerstattung. Hier gilt das gleiche Prinzip wie bei den meisten anderen Versicherungen.

Wie hoch sollte man die Versicherungssumme ansetzen?

Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, variiert je nach Lebenssituation. Als Faustformel wird Familien mit Kindern empfohlen, mindestens das drei- bis vierfache des Jahresnettoeinkommens abzusichern; bei kinderlosen Paaren mindestens das einfache Jahresnettoeinkommen. Wenn noch eine Immobilie dazukommt, muss die Restschuld des Kredits dazu addiert werden.

Wie hoch sind die Beiträge?

"Wenn man eine Million Euro versichern will, dann wird das natürlich auch teuer. Aber wenn man ein paar Hunderttausend Euro versichert, dann ist das schon preiswerter, als man denkt", sagt Weidenbach von der Verbraucherzentrale.

Einerseits hat die Versicherungssumme einen großen Einfluss auf die Höhe der Beiträge, aber nicht nur. Der Versicherer versucht, daneben auch zu quantifizieren, wie wahrscheinlich es ist, dass man als Vertragspartner während der Laufzeit stirbt. Einige Faktoren können die Wahrscheinlichkeit und damit den Beitrag erhöhen.

"Die Beiträge richten sich natürlich auch nach den Gefahren, denen ich begegne. Das heißt, habe ich bestimmte teure Hobbys oder gehöre ich zu einer Berufsgruppe, die besonders gefährdet ist? Wenn das Todesfallrisiko also relativ groß ist, dann muss ich auch mehr bezahlen", so Weidenbach. Es geht also unter anderem darum, wie gefährlich der eigene Job ist. Ob man raucht oder ob es Vorerkrankungen gibt. Auch riskantere Hobbys wie Motorradfahren zählen zu den Risikofaktoren.

Das Rauchen habe bei der Risikolebensversicherung einen wesentlich höheren Einfluss auf den Beitrag als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sagt Philipp Schmude, Leistungsprüfer beim Versicherer Allianz, und nennt dafür ein Beispiel: Ein 30 Jahre alter Zimmerer, der für seine Familie eine Todesfallabsicherung abschließen möchte, weil eine Hausfinanzierung dahinter hängt, zahlt als Nichtraucher einen Beitrag von circa 60 Euro monatlich bei einer Todesfallleistung von 500.000 Euro. Als Raucher würde der Beitrag dagegen um mehr als das Dreifache steigen - auf 190 Euro im Monat.

Finanztip gibt an, dass bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro die Kosten für eine Risikolebensversicherung zwischen 100 und 300 Euro im Jahr schwanken - das wären also zwischen acht und 25 Euro im Monat.

Welche Verträge gibt es?

Bei der Risikolebensversicherung gibt es unterschiedliche Vertragsformen, die unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben können. Grundsätzlich gibt es drei Varianten bei der Risikolebensversicherung: einzelne Verträge, Verbundene Leben und Überkreuz-Verträge.

Einzelverträge

Die klassische Variante der Risikolebensversicherung ist der Einzelvertrag. Dabei sichert eine Person ihr eigenes Leben ab und ist sowohl Versicherungsnehmer - also die Person, die den Vertrag abschließt, Beiträge zahlt und über Vertragsänderungen entscheidet -, als auch die versicherte Person. Im Todesfall wird die volle Versicherungssumme an die im Vertrag festgelegte begünstigte Person ausgezahlt.

Bei den Einzelverträgen gibt es aber einen Nachteil: Stirbt eine versicherte Person, erhält die begünstigte Person zwar die volle Versicherungssumme; da diese Summe aber rechtlich als Vermögen des Verstorbenen gilt, kann sie der Erbschaftssteuer unterliegen - insbesondere, wenn die begünstigte Person nicht mit der verstorbenen Person verheiratet war.

Beträgt die Versicherungssumme zum Beispiel 200.000 Euro, und das begünstigte Paar ist nicht verheiratet, gilt ein steuerlicher Freibetrag von nur 20.000 Euro. Die verbleibenden 180.000 Euro unterliegen dann der Erbschaftssteuer von 30 Prozent. Verheiratete Paare hingegen haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, sodass in diesem Fall keine Erbschaftssteuer anfallen würde. Das macht Einzelverträge für nicht verheiratete Paare steuerlich weniger vorteilhaft.

Verbundene Leben

Eine Alternative ist die Vertragsform "Verbundene Leben". Hierbei handelt es sich um einen gemeinsamen Vertrag für beide Partner, für den nur ein Beitrag gezahlt wird. Verstirbt eine der versicherten Personen, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den überlebenden Partner ausgezahlt. Da es sich um einen gemeinsamen Vertrag handelt, fällt in diesem Fall keine Erbschaftssteuer an. Ein anderer Vorteil sind in der Regel geringere Beiträge im Vergleich zu zwei separaten Einzelverträgen. Der Haken: Stirbt ein Partner, erlischt der Vertrag, da der Versicherungsfall eingetreten ist. Eine Änderung des Begünstigten oder eine Weiterführung des Vertrags für den überlebenden Partner ist dann nicht mehr möglich.

"Deswegen ist sie nur für zwei Menschen geeignet und nicht für Kinder. Sollten beide Elternteile zum Beispiel beim gleichen Ereignis wie dem Flugzeugabsturz sterben, würden die Kinder auch nur einmal Geld bekommen, denn es ist nur ein Versicherungsfall, der da abgedeckt ist", sagt Martin Klotz.

Überkreuz-Vertrag

Die dritte Vertragsform ist der sogenannte Überkreuz-Vertrag, der von vielen Experten am ehesten empfohlen wird. Hierbei versichert jeder Partner das Leben des anderen in seinem eigenen Vertrag. Das bedeutet: Eine Person schließt eine Versicherung ab, die den Todesfall des Partners absichert und umgekehrt. Stirbt einer der beiden, erhält der überlebende Partner die Versicherungssumme dann aus seinem eigenen Vertrag - ohne Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, da das Geld nicht aus dem Nachlass stammt.

Diese Vertragsform bietet insbesondere für unverheiratete Paare steuerliche Vorteile, aber auch für verheiratete Paare kann sie sinnvoll sein, falls die Versicherungssumme den Freibetrag von 500.000 Euro überschreitet. Eine Herausforderung ergibt sich aber im Falle einer Trennung. Idealerweise lassen sich die Verträge in Einzelverträge umwandeln. Dafür müssen jedoch beide Partner zustimmen.

Worauf noch achten?

Wichtig ist, der Versicherung bei Vertragsabschluss nichts zu verschweigen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass beim Versicherungsfall nichts ausgezahlt wird. Dazu kommt, dass man seiner Versicherung teilweise auch mitteilen muss, wenn sich die Lebensumstände geändert haben. Wer zum Beispiel während der Laufzeit angefangen hat zu rauchen, muss dies seiner Versicherung melden.

Ein anderer wichtiger Punkt sind die Meldefristen im Todesfall: Viele Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 24, 48 oder 72 Stunden. Bis zu dieser Frist muss man den Versicherer über den Todesfall informieren und erforderliche Dokumente einreichen, sonst kann es sein, dass man die Versicherungssumme nicht erhält.

Der Vergleich von Verträgen für die Risikolebensversicherung ist etwas einfacher als bei vielen anderen Versicherungen, da die Leistung letztlich nur in der einmaligen Auszahlung einer festgelegten Summe besteht. Man kann die Beiträge also besser miteinander vergleichen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Marktcheck im SWR Fernsehen am 02. März 2024 um 10:30 Uhr.