
Migrationspolitik Polen schränkt Recht auf Asyl zeitweise ein
Trotz eines starken Grenzzauns kommen viele Flüchtlinge aus Belarus nach Polen. Als Reaktion hat der polnische Präsident Duda nun ein Gesetz unterschrieben, das das Recht auf Asylanträge an der Grenze beschränkt.
Der polnische Präsident Andrzej Duda hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz zur Beschränkung von Asylanträgen in Kraft gesetzt. "Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen", schrieb Duda im sozialen Netzwerk X.
Er rief die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte eine entsprechende Entscheidung noch für gestern Abend an. Ob die Verordnung tatsächlich gestern erlassen wurde, ist nicht bekannt.
Warschau sieht Notlage an der Grenze zu Belarus
Mitte März hatte der polnische Senat bereits grünes Licht für das Gesetz gegeben. Es sieht vor, dass in Notlagen für 60 Tage nur Ausländerinnen und Ausländer an der Grenze einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen eingereist sind.
Eine solche Notlage sieht das EU-Mitgliedsland Polen vor allem an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden die stark befestigte Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Russland vor, mit den Migrantinnen und Migranten gezielt die EU zu destabilisieren.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Die EU-Kommission hatte im Dezember erklärt, dass die an Russland und Belarus grenzenden Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Moskau und Minsk Migranten als "Waffe" einsetzen.
Das Vorhaben aus Warschau stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung. Im vergangenen Monat forderte Human Rights Watch das polnische Parlament auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, da er den internationalen und EU-Verpflichtungen Polens zuwiderlaufe. Amnesty International bezeichnete die Pläne, das Recht auf Asyl auszusetzen, als "rechtswidrig".
