Blick in den Sitzungssaal des Bundestages

Vorschlagsrecht für Vorsitz Bundestag setzt 24 ständige Ausschüsse ein

Stand: 15.05.2025 20:45 Uhr

Der Bundestag hat die Ausschüsse für die neue Legislaturperiode eingesetzt. Die AfD darf in sechs Ausschüssen den Vorsitz vorschlagen. Wie schon in der Vergangenheit dürfte das auf Widerstand stoßen.

Der Bundestag hat 24 Ausschüsse eingesetzt - und damit einen weniger als in der vergangenen Legislaturperiode. Zugleich wurde festgelegt, welche Fraktion in welchem Ausschuss den Vorsitzenden beziehungsweise die Vorsitzende stellen kann.

Die Verteilung richtet sich nach der Stärke der Fraktionen. In den Ausschüssen findet die eigentliche inhaltliche Arbeit des Parlaments statt, insbesondere die Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzen.

Aufteilung nach Fraktionsstärke

Die Unionsfraktion bestimmt als größte Fraktion in acht Ausschüssen den Vorsitz, darunter den Auswärtigen Ausschuss und den Verteidigungsausschuss. Zudem erhält sie das Vorschlagsrecht für die Ausschüsse für Wirtschaft und Energie, Landwirtschaft, Menschenrechte, Entwicklung, Tourismus sowie Digitales.

Die AfD als zweitstärkste Fraktion bekam den Vorsitz in sechs Ausschüssen zugesprochen: Haushalt, Finanzen, Innen, Recht, Arbeit/Soziales und Petitionsausschuss.

Auf die SPD entfielen die Ausschüsse für Bildung/Familie, Gesundheit, Forschung, Wahlprüfung/Geschäftsordnung und Sport/Ehrenamt, auf die Grünen die Ausschüsse für Verkehr, Europa und Kultur/Medien. Die Linke kann in den Ausschüssen für Wohnen und Umwelt/Klimaschutz bestimmen, wer sie leiten soll.

Ablehnung von AfD-Vorsitz

Die Ausschüsse werden nun in ihren konstituierenden Sitzungen bestimmen, wer den Vorsitz übernehmen soll. Dies geschah früher im Konsensverfahren. Es ist aber damit zu rechnen, dass in Ausschüssen mit AfD-Vorsitz die anderen Fraktionen auf einer Wahl bestehen und den AfD-Bewerber ablehnen werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Mai 2025 um 20:50 Uhr.