
Mecklenburg-Vorpommern In Neubrandenburg dürfen wieder Extremfrühchen behandelt werden
Im Klinikum Neubrandenburg dürfen wieder Extremfrühchen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm versorgt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben dafür eine Genehmigung erteilt.
Im Klinikum Neubrandenburg dürfen wieder Extremfrühchen mit einem Gewicht unter 1250 Gramm versorgt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben dafür eine Genehmigung erteilt. Die Genehmigung sei aber an die Vorgabe gebunden, dass im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg innerhalb des nächsten halben Jahres mindestens ein Extremfrühchen behandelt werden muss.
Extremfrühchen nur in Notfällen behandelt
Ansonsten entziehen die Krankenkassen der Klinik die Berechtigung wieder, sagte eine Sprecherin. Damit hätte die Frühchen-Station vorerst den lange umkämpften Status als "Perinatalzentrum Level 1" zurückerhalten. Im vergangenen Jahr wurden nach NDR Informationen sieben Extremfrühchen mit ihren Müttern als Notfall im Bonhoeffer-Klinikum behandelt. Daraufhin wurde dem Klinikum signalisiert, dass bei vorliegendem Antrag wieder Behandlungen möglich wären, wie die Sprecherin des Klinikums in Neubrandenburg erklärte. In den vergangenen zwei Jahren waren im Klinikum Neubrandenburg nur in Notfällen Babys unter 1250 Gramm behandelt worden.
Status als Frühchen-Station 2023 entzogen
Für eine Einstufung als "Perinatalzentrum Level 1" schreiben Krankenkassen und Verbände mindestens 25 Fälle pro Jahr vor. Anfang 2023 wurde für das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum ein Behandlungsverbot für Neugeborene mit weniger als 1.250 Gramm erlassen. Hintergrund waren die hohen Kosten solcher Einrichtungen. Werdende Mütter mussten seitdem nach Greifswald oder Berlin fahren, denn das Einzugsgebiet für das Klinikum Neubrandenburg umfasst die Mecklenburgische Seenplatte, die Brandenburgische Uckermark sowie Teile von Vorpommern-Greifswald. Eine Petition und mehrere Proteste gegen die Mindestmengenregelegung waren 2024 erfolglos geblieben. Auch eine Klage des Bonhoeffer-Klinikums vor dem Neubrandenburger Sozialgericht wurde abgewiesen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 03.06.2025 | 12:00 Uhr