Der Platz eines Angeklagten und seines Verteidigers vor Gericht.

Rheinland-Pfalz 18-Jähriger muss wegen Mordes an Vater ins Gefängnis

Stand: 20.02.2025 12:15 Uhr

Ein junger Mann aus Mainz muss sechs Jahre und sechs Monate in Haft. Er hatte laut Gericht seinen Vater erstochen. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am Donnerstagmorgen fiel das Urteil am Mainzer Landgericht: sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den angeklagten 18-Jährigen. Mehr Angaben machte das Gericht nicht. Die Urteilsbegründung soll in einigen Wochen schriftlich erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte für den Schüler eine etwa siebenjährige Haftstrafe gefordert, einer der Verteidiger des Jugendlichen hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Messerstiche des Sohnes waren tödlich

Es ist das Ende einer tragischen Familiengeschichte: Der damals 17-Jährige soll am Morgen des 24. Februar 2024 mehrfach mit einem Küchenmesser auf seinen Vater eingestochen haben. Der 37-Jährige starb noch am Tatort.

Beide hatten laut Anklage ein angespanntes Verhältnis. Unmittelbar vor der Tat soll der Sohn den Vater gestört haben, weil er den Hund der Familie ausführen wollte und deshalb ins Schlafzimmer des Vaters gegangen war.

Vater soll Sohn vor tödlicher Attacke gedemütigt haben

Der Vater soll so verärgert darüber gewesen sein, dass er seinen Sohn züchtigen wollte. Er schlug und bespuckte ihn. Diese Demütigungen führten laut Staatsanwaltschaft wohl zum Entschluss des Angeklagten, seinen Vater zu töten.

Er wurde einen Tag nach der Tat festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Seit November musste er sich vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sendung am Do., 20.2.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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