Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer

Rheinland-Pfalz RLP-Kommunen dürfen bei Grundsteuer zwischen Wohnen und Gewerbe unterscheiden

Stand: 19.02.2025 20:55 Uhr

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz dürfen bei der Erhebung der Grundsteuer künftig zwischen Wohnhäusern und Gewerbegrundstücken unterscheiden. Das hat der Landtag am Mittwochabend beschlossen.

Der Verabschiedung des Antrags der Regierungsfraktionen von SPD, Grüne und FDP war eine intensive Debatte vorausgegangen. Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch der rheinland-pfälzische Städtetag hatten auch schon im Vorfeld vor einem großen Bürokratieaufwand für die örtlichen Behörden gewarnt.

Mit der Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe ansetzen zu können, soll nach Vorstellung der Regierungsfraktionen eine Schwäche der Grundsteuerreform ausgeglichen werden. Denn nach deren Regeln steigt in manchen Kommunen die Grundsteuer für Wohnen, während die für das Gewerbe sinkt. Diese Kommunen dürfen nun unterschiedliche Hebesätze festlegen. Infrage kommt das laut Gemeinde- und Städtebund etwa für ein Drittel aller rheinland-pfälzischen Gemeinden. Inwieweit das von diesen auch umgesetzt wird und Eigentümer von Wohnimmobilien entlastet werden, ist noch unklar.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einkommensquellen der Kommunen. Die Reform der Steuer wurde deutschlandweit nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt hatte.