Deutschlandflaggen neben dem Logo der AfD, davor der Schatten einer Person.

Thüringen Nach Großspende an AfD aus Thüringen: Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen

Stand: 04.02.2025 16:00 Uhr

Die Bundes-AfD hat vor Kurzem dem Bundestag eine Großspende aus Thüringen angezeigt. Daraufhin hat sich die Böttcher AG aus Jena von einem Aufsichtsrat getrennt und angekündigt, Geld zurückzufordern. Nun liegen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anzeigen vor.

Von MDR THÜRINGEN

Nach der umstrittenen Millionen-Spende an die AfD prüft die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zwei Anzeigen. Es gehe unter anderem um den Verstoß gegen das Parteigesetz, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, sagte ein Sprecher.

Die Anzeigen stammen nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Privatpersonen. Staatsanwalt Benedikt Ballhausen sagte, die Strafanzeigen würden auf strafrechtliche Relevanz geprüft, vor allem mit Blick auf eine landesweite Zuständigkeit der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen.

Zweifel an der Identität des Spenders

Nach der Spende waren Zweifel an der Identität des Spenders Horst Jan Winter aufgekommen. Bei der angegebenen Anschrift handelte es sich offenbar um eine Briefkastenadresse. Der Aufsichtsrat der Jenaer Böttcher AG hatte laut Bundestagsverwaltung 999.990 Euro an die AfD gespendet. Nach Bekanntwerden des Falls trennte sich das Unternehmen von ihm.

Renner: Behörden und Bundestagsverwaltung sind unzureichend verzahnt

Neben den beiden Privatpersonen hat auch die Linken-Politikerin Martina Renner nach eigenen Angaben Strafanzeige erstattet. Diese lag der Staatsanwaltschaft jedoch noch nicht vor. Die bislang bekannt gewordenen Umstände der ungewöhnlich hohen Zuwendung begründeten Zweifel an der tatsächlichen Herkunft des gespendeten Vermögens, so Renner. Der Fall zeige, dass die Kontrolle von Parteispenden dringend verbessert werden müsse.

Martina Renner (Die Linke), Mitglied des Deutschen Bundestages

Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke)

Renner sieht die Finanz- und Justizbehörden und die Bundestagsverwaltung unzureichend miteinander verzahnt beziehungsweise ohne ausreichende Befugnisse. Verschleierte und damit illegale Parteispenden würden deshalb möglicherweise nicht erkannt und aufgedeckt.


MDR (jhi/co)