"Streik! U-Bahnen, Trams und Busse fahren nicht." steht während eines ganztägigen Verdi-Warnstreiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben auf einem Schild an einer verschlossenen U-Bahn-Station. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)

Berlin BVG-Streik: Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben?

Stand: 07.02.2025 15:47 Uhr

Die BVG streikt - mal wieder. Aber was passiert eigentlich, wenn es Arbeitnehmer durch den Streik nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit schaffen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn Busse und Bahnen nicht fahren?

Nein, das geht nicht. Arbeitnehmer trifft das so genannte Wegerisiko. Sie müssen also dafür sorgen, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn das absehbar nicht gelingt, müssen die Arbeitnehmer in Kontakt mit ihrem Arbeitgeber treten und gemeinsam nach Lösungen suchen.
 
Der Warnstreik bei der BVG wurde im Vorfeld angekündigt. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie, sobald sie davon Kenntnis erhalten, mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten. Wer das nicht macht, dem droht eine Abmahnung.

Archivbild: Warnstreik bei Deutschlands größtem Nahverkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), zu dem die Gewerkschaft Verdi zur Durchsetzung deutlicher Lohn- und Gehaltserhöhungen aufgerufen hat. (Quelle: dpa/Heinrich)
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Welche Regeln gelten bei angekündigten Streiks?

Bei einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs, so wie dem Warnstreik bei der BVG am Montag müssen Arbeitnehmer alles zumutbare unternehmen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Was gilt alles als zumutbar?
 

  • früher aufstehen
  • mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren
  • Fahrgemeinschaften bilden
  • höheres Verkehrsaufkommen mit einplanen und sich auf dem Laufenden halten

Entstehen dem Arbeitnehmer dadurch höhere Kosten als an einem "normalen" Arbeitstag, ist das die Sache des Arbeitnehmers. Er hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Besteht gar keine Alternative zum ÖPNV, bleibt nichts anderes übrig, als einen Urlaubstag oder Gleitzeit zu nehmen.
 
Es gibt aber Ausnahmen für das, was verhältnismäßig und zumutbar ist. Diese treten beispielsweise bei Menschen mit geringem Einkommen in Kraft, die nur durch eine lange und teure Taxifahrt bei der Arbeit erscheinen könnten. In solchen Ausnahmefällen könnte es in Ordnung sein, an Streiktagen nicht zur Arbeit zu erscheinen.

Welche Regeln gelten bei spontanen Streiks?

Für spontane Streiks gelten die gleichen Regeln wie für angekündigte Streiks. Arbeitnehmer müssen sich also ebenfalls bemühen, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Die Anforderungen seien dann aber nicht ganz so streng, heißt es in einem Beitrag der Tagesschau. [tagesschau.de]

Archivbild: Verdi-Warnstreik bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) am 27.01.2025.  (Quelle: IMAGO/Funke Foto Services)
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Welche Alternativen gibt es an Streiktagen zur Arbeit in Präsenz?

Wenn sich die Tätigkeit für Homeoffice eignet, ist es nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich, aus dem Homeoffice zu arbeiten - unter Umständen auch spontan. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht.
 
Wer die Auswirkungen der Streiks vermeiden möchte, kann darüber hinaus ein paar Tage unbezahlt frei machen, Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen - alles immer in (rechtzeitiger) Absprache mit dem Arbeitgeber, darauf weist die IG Metall [igmetall.de] hin.

Müssen Kinder in die Schule, wenn Bus und Bahn streiken?

Auch wenn die BVG streikt, bleibt es bei der staatlich angeordneten Schulpflicht. Es findet regulärer Unterricht statt. Einige Schulen weisen darauf hin, dass es Fußweg von 45 Minuten zumutbar sei. Alle Schüler, die kommen können, müssten demnach auch kommen, sonst zähle es als unentschuldigter Fehltag.

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