Archivbild: Polizisten stehen an einem Tatort. Ein Mann ist in Berlin-Gesundbrunnen durch einen Messerstich in den Bauch getötet worden. Zuvor habe es einen Streit zwischen zwei Personen gegeben, sagte ein Polizeisprecher am späten Abend. (Quelle: dpa/Kaeuler)

Berlin Sechs Jahre Haft nach tödlichem Streit um Parklücke in Berlin-Gesundbrunnen

Stand: 17.02.2025 14:06 Uhr

Im Streit um einen Parkplatz hatte ein Mann den anderen erstochen. Dafür wurde er nun vor dem Berliner Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er wurde des Totschlags schuldig gesprochen.

Ein 30-jähriger Mann ist am Montag vor dem Berliner Landgericht zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Er hatte im Streit um eine Parklücke einen anderen Mann mit einem Messer erstochen. Die Tat ereignete sich vor rund sieben Monaten in Berlin-Gesundbrunnen.
 
Der Täter hatte vor Gericht zugegeben, das Messer gezückt und es dem 37-Jährigen in den Bauch gerammt zu haben - trotz sich wiedersprechender Zeugenaussagen. Vorausgegangen war ein Streit, den der Richter in seiner Urteilsverkündung als "unglaublich banal" bezeichnete. Keiner der beiden sei zu einer Deeskalation bereit gewesen. Der Richter sprach von rücksichtslosem Egoismus.

Archivbild:11.07.2024,Berlin: Polizisten stehen an einem Tatort.(Quelle:dpa/S.Kaeuler)
Mann erstochen im Streit um Parklücke - 30-Jähriger angeklagt
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Auseinandersetzung um Parkplatz

Der Ablauf des Streits wird im Urteil so beschrieben: Das 37-jährige Opfer habe mit seinem Auto in zweiter Reihe vor einem freien Parkplatz gehalten und diesen dadurch blockiert. Es sei zum Streit zwischen mehreren Männern gekommen, darunter der Bruder des späteren Täters. Der 30-Jährige habe die Auseinandersetzung mit seinem Vater aus seinem eigenen Auto wahrgenommen. Die beiden seien dann ausgestiegen und hätten sich eingemischt, wobei es zur Rangelei gekommen sei. In dieser habe der Mann das Messer gezogen und zugestochen.
 
Für das Opfer, einen 37-jährigen Familienvater aus Kamerun, sei jede Hilfe zu spät gekommen. Nach der Urteilsverkündung reagierten Angehörige und Freunde des Opfers im Gerichtssaal aufgebracht.
 
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine etwas längere Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf höchstens fünfeinhalb Jahre. Juristisch werteten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Tat des nicht vorbestraften Mannes als einen minderschweren Fall. Der Täter habe bereits 15.000 Euro an die Familie des Getöteten gezahlt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

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