Dauerparkendes Auto am Flughafen BER (Bild: dpa/ Anja Sokolow)

Brandenburg Dauerparkendes Auto am BER abgeschleppt - Halter noch nicht ermittelt

Stand: 28.01.2025 15:36 Uhr

Wer einen Kurzzeitparkplatz länger als einige Minuten nutzt, für den kann es richtig teuer werden. Auf einer solchen Parkbucht am Flughafen BER soll seit vielen Monaten das gleiche Auto gestanden haben - Tagesgebühr: 552 Euro.

In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. Seit über einem Jahr habe der Wagen auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafen BER gestanden, berichtete die "Berliner Zeitung". Die Gebühr pro Tag: 552 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Nur die ersten zehn Minuten sind kostenfrei.

Inzwischen sei der Wagen laut Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) abgeschleppt worden. Wie FBB-Sprecherin Sabine Deckwerth dem rbb am Dienstag sagte, wurde das Fahrzeug in Absprache zwischen Apcoa, dem Betreiber des Parkplatzes, und der Flughafengesellschaft zu einem anderen Stellplatz gebracht. Dort bleibe es, bis die Halterfrage geklärt sei.

Ein Sprecher der Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Auto schon länger am Flughafen stand. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden.

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Wagen laut Polizei nicht gestohlen

Wie die Polizei dem rbb mitteilte, gilt das Auto nicht als gestohlen. Gleiches gilt für das Kennzeichen. Das Auto mit Hannoveraner Kennzeichen sei nicht in eine Straftat verwickelt, hieß es von der zuständigen Polizeidirektion Süd in Cottbus.
 
Das Auto sei bereits abgemeldet worden. "Das Kennzeichen wurde neu vergeben", so der Sprecher. Daher gebe es die Situation, dass dieses Fahrzeug und Kennzeichen nicht mehr "zusammenpassen". Wie es zur Abmeldung kam, obwohl das dauerparkende Auto noch Kennzeichen montiert hatte, konnte die Polizei nicht beantworten. Zur Parkdauer und Zeitpunkt des Abmeldens konnte der Polizeisprecher auch keine Angaben machen.
 
Weiter sagte die Polizei dem rbb, dass sie für eine Halterabfrage nicht zuständig sei, da das Auto weder im öffentlichen Verkehrsraum stehe, noch Verkehr blockiere. Das Auto stehe auf einem privaten Parkplatz. Die gleiche Begründung gab das Ordnungsamt in Schönefeld auf Anfrage des rbb: Das Ordnungsamt sei nur für Autos zuständig, die auf öffentlichem Grund stünden - das sei bei dem Dauerparker nicht der Fall.

Halter noch nicht ermittelt

Zuvor hieß es noch von Apcoa, dass der Prozess der Ermittlung des Halters noch nicht abgeschlossen sei. Ein Fahrzeug in dieser Situation abzuschleppen, sei rechtlich komplex und nicht kurzfristig umsetzbar, hieß es zunächst.

Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der "Berliner Zeitung" gesagt: "Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt."

Der DPA teilte der Sprecher mit: Sobald der Halter ermittelt wurde, werde "in Rücksprache mit ihm" geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann.