
Brandenburg Guben (Spree-Neiße): 14-Jährige getötet - 13 Jahre Freiheitsstrafe für Angeklagten
Weil er seine Stieftochter in Guben mit einem Messer getötet haben soll, ist ein 44-Jähriger nun zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Mord aus Heimtücke. Zunächst muss der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen in Guben (Spree-Neiße) im vergangenen Sommer ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt worden.
Angeklagt war der 44-jährige Stiefvater. Seine Strafe muss er in einer psychiatrischen Einrichtung verbringen, wie das Landgericht Cottbus am Mittwoch mitteilte. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann eine Psychose hat und hält ihn daher für vermindert schuldfähig. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und nicht schuldfähig plädiert.

Der Mann werde nun vorerst in einer solchen Einrichtung untergebracht. Sollten die Voraussetzungen für die Unterbringung wegfallen, werde der 44-Jährige in eine normale Justizvollzugsanstalt überstellt, erklärte ein Gerichtssprecher.
Mädchen starb durch Stiche in den Hals
Der 44-jährige Mann soll im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem Messer tödlich verletzt haben. Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich. Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten. Seitdem saß der Mann in Untersuchungshaft.
Teile des Verfahrens liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil und die Urteilsbegründung waren am Mittwoch öffentlich. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: Antenne Brandenburg, 19.03.2025, 13 Uhr