Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Cottbus (Brandenburg) (Quelle: dpa/Patrick Pleul)

Brandenburg Spree-Neiße: Wahlplakate von "Die Partei" dürfen nach Gerichtsbeschluss hängen bleiben

Stand: 14.02.2025 15:49 Uhr

Die Partei "Die Partei" hat sich in Brandenburg erfolgreich gegen eine Anordnung zur Entfernung von Wahlplakaten zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus habe dem Eilantrag der Partei stattgegeben, teilte das Gericht am Freitag mit.

Wahlplakat von "Die Partei" in Berlin, aufgenommen im Januar 2025. (Quelle: Jeremy Knowles)
Amt Peitz lässt Wahlplakate von "Die Partei" abhängen
Drei Plakatmotive der Partei "Die Partei" lösten im Amt Peitz offenbar Entrüstung aus. Nach Bürgerbeschwerden wurden die Plakate entfernt. "Die Partei" will juristisch dagegen vorgehen - der Amtsdirektor will die Jugend schützen. Von Florian Ludwigmehr

Anordnung rechtswidrig

Die Anordnung des Amtsdirektors von Peitz vom 31. Januar zur Entfernung der Wahlplakate sei rechtswidrig. Es gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Plakaten aus. Sie verstießen auch nicht gegen das Strafrecht. (AZ: VG 3 L 76/25)

Die Anordnung des Amtsdirektors von Peitz richtete sich nach Gerichtsangaben gegen Plakate mit drei unterschiedlichen Motiven. Darunter sei ein Plakat mit der Aufschrift "Fickt euch doch alle!" vor dem Hintergrund einer Regenbogenfahne, hieß es. Ein weiteres Plakat zeige einen blutigen Tampon und die Aufschrift "Feminismus, ihr Fotzen!". Das dritte Plakat zeige ein Kleinkind mit einer Waffe und die Aufschrift "Kinder stark machen!".

Illustrattion: Bundestagswahl 2025, Parteien. (Quelle: IMAGO/IlluPics)
Diese Parteien stehen in Berlin und Brandenburg zur Wahl
29 Parteien treten bei der Bundestagswahl am 23. Februar an. Neben den bereits 2021 in den Bundestag gewählten Parteien stehen fünf weitere bundesweit auf den Stimmzetteln, in Berlin kommen noch sieben weitere dazu, in Brandenburg nur eine.mehr

Anfechtung am Oberverwaltungsgericht möglich

Das Verwaltungsgericht betonte, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten sich Parteien im Kontext der Sichtwerbung durch Wahlplakate auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht werde, soweit es den Inhalt der Meinung betrifft, grundsätzlich allein durch die Strafgesetze eingeschränkt. Eine strafrechtliche Relevanz könne den in Rede stehenden Wahlplakaten auch angesichts der Auslegungsvarianten jedoch nicht beigemessen werden.

Ein Wahlplakat der Partei Die Partei mit der Aufschrift: Kinder stark machen! (Quelle: dpa/Revierfoto)

506102312

Der Beschluss vom Donnerstag kann nach Gerichtsangaben mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Sendung: