Der stellvertretende AfD-Fraktionschef Christoph Schaufert (von links), der Landesvorsitzende Carsten Becker, Fraktionschef Josef Dörr und Rechtsanwalt Peter Richter am 05.07.2024 im saarländischen Verfassungsgericht

Saarland AfD-Abgeordneter Schaufert verklagt Saar-Landtag

Stand: 18.02.2025 08:00 Uhr

Nachdem die AfD-Fraktion vor vier Wochen mit ihrem Antrag, Zulagen für bestimmte Landtagsabgeordnete zu verbieten, im Landtag gescheitert war, zieht der stellvertretende Fraktionschef Schaufert jetzt vor den saarländischen Verfassungsgerichtshof. Mit dabei ist NPD-Anwalt Peter Richter.

Aaron Klein / Onlinefassung: Axel Wagner

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im saarländischen Landtag, Christoph Schaufert, will erreichen, dass bestimmte Landtagsabgeordnete keine finanziellen Zulagen mehr erhalten dürfen. Deshalb zieht er gegen den Landtag vor den saarländischen Verfassungsgerichtshof.

Klage wegen Zusatzzahlungen

Es geht um Abgeordnete, die – neben ihrer Diät – aus der Kasse ihrer Fraktion noch eine Zusatzzahlung bekommen. Im Landtag sind das etwa die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU- und SPD-Fraktion.

Die AfD im Landtag wollte das verbieten, scheiterte aber vor vier Wochen mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Deshalb zieht Schaufert jetzt in einem Organstreitverfahren vor das höchste saarländische Gericht. Es könne nicht sein, sagt Schaufert, dass etwa die Landtagspräsidentin mit zwei Stellvertreterinnen auskommt, die CDU-Fraktion aber vier stellvertretende Fraktionsvorsitzende braucht.

Anwalt Richter: Zulagen sind nicht zulässig

Schauferts Anwalt in dem Verfahren ist Peter Richter. Dieser hatte in der Vergangenheit unter anderem die NPD (heute: „Die Heimat“) in ihrem zweiten Verbotsverfahren vertreten und war auch Anwalt der AfD-Landtagsfraktion im Streit um gekürzte Fraktionsgelder gewesen. Das Verfahren hatte die AfD verloren.

In seiner Begründung für das jetzige Verfahren bezieht sich Richter unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000. Demnach seien Zahlungen etwa für Fraktionsvorsitzende zulässig, nicht aber für deren Stellvertreter oder Parlamentarische Geschäftsführer.

Die SPD-Fraktion hatte in der Landtagsdebatte argumentiert, dass sich das Urteil nur auf den Thüringer Landtag beziehe.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 18.02.2025 berichtet.

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