Zellengang in einer Justizvollzugsanstalt

Saarland Auch über 500 saarländische Häftlinge dürfen wählen

Stand: 02.02.2025 11:11 Uhr

Bei der kommenden Bundestagswahl sind im Saarland auch knapp 560 Häftlinge wahlberechtigt. Das hat das Justizministerium mitgeteilt. Insgesamt sitzen zurzeit rund 840 Menschen in einer saarländischen Justizvollzugsanstalt, darunter auch ausländische Menschen und Minderjährige.

Statt im Herbst wird der deutsche Bundestag bereits im Februar 2025 gewählt. Wahlberechtigt sind im Saarland dann auch insgesamt 559 Häftlinge, wie das Justizministerium mitteilte. Demnach haben sie alle eine deutsche Staatsangehörigkeit und sind mindestens 18 Jahre alt (Stichtag 28. Januar 2025).

Die Gesamtzahl der Häftlinge liege bei 840, darunter seien auch ausländische Menschen sowie Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind. 

Verurteilte behalten in der Regel aktives Wahlrecht

Auch wenn jemand wegen eines Verbrechens verurteilt wird, hat er in der Regel weiter das aktive Wahlrecht, darf also wählen. Aufgrund einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung kann es bei bestimmten Taten für die Dauer von zwei bis fünf Jahren verloren werden.

Möglich ist das etwa bei Staatsschutzdelikten, also Taten, die sich gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder seine Sicherheit richten. Auf wie viele Gefangene das im Saarland zutrifft, ist nicht bekannt. 

Verlust des passiven Wahlrechts

Wird eine Person wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, verliert sie das passive Wahlrecht für fünf Jahre. Der- oder diejenige kann dann also in kein politisches Amt gewählt werden.

Über dieses Thema berichten auch die SR info-Nachrichten am 02.02.2025.

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