Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist.

Saarland GdP fordert einheitliche finanzielle Entschädigung für verletzte Polizisten

Stand: 31.01.2025 16:16 Uhr

Bereits zum dritten Mal jähren sich die Polizistenmorde von Kusel. Die Gewerkschaft der Polizei fordert anlässlich dieses Jahrestages eine bundesweit einheitliche Entschädigung für verletzte Polizisten und ihre Angehörigen. Das Risiko für die Beamten nehme immer mehr zu.

Der 31. Januar 2022 ist ein schwarzer Tag für die Polizei. An diesem Tag wurden in Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizeikommissar bei einer nächtlichen Streife erschossen.

Der Saarländer Andreas S. hatte damit seine gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen. Er wurde im November desselben Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Risiko für Beamte wächst

Angesichts des dritten Jahrestages der Polizistenmorde will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nun erreichen, dass verletzte Beamte und ihre Angehörigen bundesweit einheitlich finanziell entschädigt werden. Verletzte Polizisten sollen demnach einmalig 500.000 Euro erhalten. Verstirbt ein Polizist, sollen die Angehörigen 300.000 Euro erhalten.

Bislang seien die Entschädigungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Anforderungen an den Polizeidienst würden täglich steigen. Auch das Risiko für die Beamten nehme zu.

Limbacher schlägt Ehrung der getöteten Polizeianwärterin vor

Der Homburger Bundestagsabgeordnete Esra Limbacher (SPD) will die aus Erbach stammende, in Kusel getötete Polizistenanwärterin ehren. Am Jahrestag der schrecklichen Tat schlug Limbacher vor, einen Platz oder eine Straße nach der 24-Jährigen zu benennen.

Der Politiker habe sich diesbezüglich auch im Vorfeld mit ihren engsten Verwandten besprochen. „Ich möchte, dass der Einsatz auch in Zukunft unvergessen bleibt.“ Es soll ein Zeichen des Respekts gegenüber der Ermordeten und der Dankbarkeit gegenüber allen Polizisten sein.

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