Wohnhaus Dresden Hechtviertel

Sachsen 3D-Laserscan von Wohnungen sorgt für Unruhe bei Mietern in Dresden

Stand: 09.02.2025 08:00 Uhr

In Dresden lässt der Großvermieter Argo Residential seine Wohnungen neu vermessen. Dazu werden 3D-Scanner eingesetzt, die auch Aufnahmen mit genauen Umrissen von Möbeln und Gegenständen der privaten Räume erstellen können. Mieter sind besorgt - zurecht meint der Mieterverein. Die Aufnahmen könnten ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre sein.

Von MDR SACHSEN

Wolfgang Berger*, der als Mieter eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Dresdner Hechtviertel bewohnt, war überrascht, als er vor einigen Wochen unangekündigt Besuch von einem Vermessungsingenieur bekam. "Er wollte meine Wohnung mit einem 3D-Laserscanner vermessen. Ich wollte das aber nicht", sagte Berger MDR SACHSEN. Denn ein 3D-Scan von der Wohnung würde auch die gesamte Einrichtung und die Möbel zeigen und das sei schließlich privat. Er habe deshalb darauf bestanden, dass seine Wohnung mit einem 2D-Lasergerät vermessen wird, sagte Berger. Auch mindestens ein weiterer Mieter des Hauses verweigerte die Vermessung.
* (Name wurde aus Datenschutzgründen geändert)

Eigentümer Argo will Grundrisse neu vermessen lassen

In Auftrag gegeben hat die Arbeiten der Eigentümer der Wohnungen, der Großvermieter Argo Residential mit nach eigenen Angaben etwa 4.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Leipzig, Dresden und Magdeburg. Geschäftsführer René Deschner teilte auf Anfrage von MDR SACHSEN mit, die Vermessung sei notwendig, "da nur die Gesamtflächen aus den Mietverträgen vorliegen." Die Grundrisse sollten neu vermessen werden.

Weitere Fragen, was mit den erhobenen Daten passiere und ob die Mieter darauf hingewiesen wurden, dass sie eine solche Vermessung nicht dulden müssen, wollte er nicht beantworten. Er bestritt aber, dass mit einem 3D-Laserscanner Bildaufnahmen von Wohnungen gemacht werden.

Aufnahmen werden von privaten Daten bereinigt

Vermessungsingenieur Christoph Matern von dem beauftragen Unternehmen 1000hands, der die Messungen in Dresden mit vorgenommen hat, bestätigte MDR SACHSEN, dass mit dem 3D-Laserscanner nur die Maße der Wohnungen erhoben werden sollten. Das sei von der Argo Residential so beauftragt. Allerdings könnten mit den 3D-Scans durchaus Modelle der Wohnung erstellt werden. "Bei der Verarbeitung der Aufnahmen werden die Daten aber bereinigt und etwa Möbel und private Gegenstände entfernt," so Matern.

Neben einer hochauflösenden Farbkamera sowie einer inertialen Messeinheit und einem Display mit Touchscreen ist ein Ringlicht das visuell auffälligste Merkmal des neuen Sensors.

Mit solchen mobilen 3D-Laserscannern lassen sich Gebäude oder Wohnungen schnell digital erfassen. Öffnungen wie Fenster, Türen, Nischen, Rücksprünge oder Balkone werden genauestens dargestellt. (Symbolbild)

Auch der Geschäftsführer der Keßler Ingenieur Consult in Leipzig, Marcus Hädrich, erklärte, dass mit dem Laserscsanner eine Bilderfassung möglich sei: "Die Bilddaten helfen uns zum Beispiel, raumhohe Schränke von Schornsteinen zu unterscheiden und werden [...] nach Bearbeitung gelöscht." Auch dieses Unternehmen vermisst für die Argo Wohnungen in Sachsen. Allerdings würden ohne Ausnahme die Mieter gefragt, ob sie damit einverstanden seien, so Hädrich. Es gebe auch Mieter, die das verneinen. "Die Punktwolke, also das Ergebnis des Laserscans, ist bei uns in jedem Fall schwarz. Man kann ohne Farben nur Oberflächen erkennen, keine Fotos in Vitrinen oder Schriftstücke oder sonstige optische Details."

Mieterverein: Zustimmung der Mieter zu 3D-Vermessung notwendig

Um den Datenschutz und die Unverletzlichkeit der Wohnung zu gewährleisten, sei die Zustimmung der Mieter auch zwingend notwendig, sagte Jurist Florian Bau vom Mieterverein Dresden im Gespräch mit MDR SACHSEN: "Solche 3D-Scans der Wohnung sind rechtlich nicht zulässig, wenn der Mieter nicht zustimmt." Das sei ansonsten ein verbotener Eingriff in die Privatsphäre. Ein Mieter müsse einer solchen Vermessung, selbst wenn mit dem Gerät nur Maße der Wohnung erhoben werden sollen, nicht zustimmen. "Was auch immer da bereinigt wird im Nachhinein, darauf muss ich mich nicht verlassen als Mieter. Ich darf meine Privatsphäre unverletzt lassen," so Florian Bau.

MDR (kbe)