Würfel mit der Aufschrift Ja und Nein

Sachsen Am Wahlsonntag auch drei Bürgerentscheide in Sachsen

Stand: 22.02.2025 15:21 Uhr

Die Bundestagswahl am Sonntag ist für mehrere Tausend Menschen in Sachsen auch die Gelegenheit, direkt für Themen und Projekte in ihrer Kommune abzustimmen. Denn in drei Gemeinden stehen am Wahltag auch Bürgerentscheide an. In Radeberg und Arnsdorf geht es um den Fortgang zu Plänen eines großen Gewerbegebietes. In Hohnstein sollen die Bürger sagen, wie sie zu Windrädern stehen.

Von MDR SACHSEN

Am Sonntag zur Bundestagswahl finden in drei Kommunen in Sachsen zusätzlich auch Bürgerentscheide statt. In Radeberg und Arnsdorf sollen die Wahlberechtigten über Gewerbegebiete von bis zu 135 Hektar innerhalb ihrer Gemeinden abstimmen. Konkret geht es nicht um Ja oder Nein zum großen Gewerbegebiet, sondern darum, ob die Gemeinderäte weiter überprüfen sollen, ob Flächen für ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden können.

Darum geht's in Radeberg und Arnsdorf (zum Aufklappen)

  • Es geht um zwei Gewerbegebiete, die die Stadt Radeberg und die Gemeinde Arnsdorf als interkommunales Projekt gemeinsam planen. Das könnte bis zu 135 Hektar Fläche betreffen.
  • Vor einem Jahr hatte der Radeberger Stadtrat beschlossen, Bebauungspläne zu prüfen. Die eine Fläche umfasst auf Radeberger Flur ca. 34,2 Hektar und liegt zwischen Radeberg und Wallroda. Die andere Fläche von rund 22 Hektar Größe auf Radeberger Gemeindegebiet liegt zwischen der Stadt, Großerkmannsdorf sowie Kleinwolmsdorf.
  • Die Kommunen wollen sich die Erschließungsprojekte vom Freistaat anteilig in sechsstelliger Höhe fördern lassen.
  • Gegen die Erschließungspläne gibt es Bürgerproteste. Kritiker befürchten eine Überindustrialisierung sowie Zerstörung von Äckern und Natur. Zudem werden sich die genaue Größe und Gestaltung des Gewerbegebiets erst mit dem Bebauungsplan ergeben. Die Kritiker werfen den Kommunalverwaltungen mangelnde Transparenz vor und dass die tatsächlichen Auswirkungen für die Bürger noch nicht absehbar seien. Eine Bürgerinitiative in Radeberg wollte erzwingen, dass die Bürger direkt über die Gewerbegebiete abstimmen und reichten Unterschriften für Bürgerbegehren ein. So ein Bürgerbegehren lehnte der Radebeger Stadtrat mehrheitlich als nicht zulässig ab. Nun also der Bürgerentscheid.
  • Auf dem Zettel dafür steht am Sonntag die Frage: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Arnsdorf/die Stadt Radeberg die vorgesehenen Planungen zur Errichtung zweier interkommunaler Gewerbegebiete nicht weiterverfolgt?" Ein Ja hieße Stopp der umstrittenen Pläne, ein Nein hieße, dass die Pläne vorangehen.


Quellen: Große Kreisstadt Radeberg, Kommune Arnsdorf

Windräder in Hohnstein?

Erstmals wird es am Sonntag in Hohnstein im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Bürgerentscheid geben. Es geht um den Bau künftiger Windkraftanlagen. Auf dem Zettel dazu wird gefragt: "Soll die Stadt Hohnstein alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Möglichkeiten zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ergreifen?"

Darum geht's beim Bürgerentscheid in Hohnstein (zum Aufklappen)

  • Die Stadt will wissen, wie die Bürger zu Windkraftanlagen stehen - sollten Investoren Bauanträge einreichen.
  • Im Mitteilungsblatt vom 21. Februar 2025 schreibt der Hohnsteiner Bürgermeister Daniel Brade (Unabhäng. Wählervereinigung) dazu: "Auch wenn aktuell noch keine konkreten Bauvorhaben durch Investoren in der Planung sind, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hohnstein zu Windkraftanlagen positionieren und dem Stadtrat für dessen Entscheidungen bei derartigen Bauanträgen die öffentliche Meinung der Einwohnerschaft vermitteln." Die eigentliche Bedeutung des Bürgerentscheides liege in der "politischen Bindungs- und Signalwirkung" für politische Akteure und mögliche Investoren.
Eine Burg

Sollten Investoren bei der Stadt den Bau von Windrädern beantragen, die per Gesetz möglich wären, aber laut Bürgermeister "höher als der Dresdner Fernsehturm" sein könnten, will er wissen, wie die Stadtbewohner dazu stehen.

Wie bindend ein Bürgerentscheid ist

Bei einem Bürgerentscheid ist die Abstimmungsfrage entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, hat der Stadtrat/Gemeinde zu entscheiden. So schreibt es die Sächsische Gemeindeordnung vor (§ 24 Abs. 3 SächsGemO).

Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Stadtrates/Gemeinderates gleich. Die Verwaltung ist also daran gebunden. Zugleich löst ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine Sperrwirkung aus: Er kann innerhalb von drei Jahren nicht durch einen Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschluss geändert werden, sondern nur durch einen erneuten Bürgerentscheid.

200. Entscheid dieser Art in Sachsen

Mit den drei Bürgerentscheiden wird die Zahl von 200 Entscheiden dieser Art in der Geschichte des Freistaates Sachsens voll. "Es gibt spürbar mehr Bürgerbegehren. Die Hürden zu senken, war ein wichtiger Schritt für mehr Bürgermitsprache in den Kommunen", sagte Frank Rosberger, Sprecher der bundesweiten Initiative "Mehr Demokratie". 2022 hatte der Sächsische Landtag beschlossen, die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von zehn Prozent auf fünf Prozent zu senken.

MDR (kk)/dpa