
Sachsen Zu ungenau: Richter verbieten Wolfsabschuss im Kreis Bautzen
Die Verwaltungsrichter in Dresden haben eine Genehmigung des Landkreises Bautzen gekippt, einen Wolf abzuschießen. Es geht ums "Ralbitzer Rudel" und einen Antrag von Umweltschützern aus Niedersachsen.
Der Abschuss eines Wolfs aus dem "Ralbitzer Rudel" in der Oberlausitz ist unzulässig. Die vom Landkreis Bautzen erteilte Ausnahmegenehmigung sei zu unbestimmt, begründete das Verwaltungsgericht Dresden am Montag seine Entscheidung (Az. 3 L 316/25). Es sei nicht erkennbar, auf welchen räumlichen Bereich sich die Genehmigung genau beziehe und wo konkret auf einen Wolf geschossen werden dürfe.

Zwar hat die EU den Schutzstatus gesenkt, aber Grauwölfe sind dennoch geschützte Tiere, die nur im Ausnahmefall erschossen werden dürfen. So eine Ausnahmegenehmigung hat das Verwaltungsgericht Dresden jetzt gekippt. (Symbolfoto)
Mehrere Wolfsrisse in der Region Ralbitz
Die Genehmigung des Kreises Bautzen hätte bis 8. April gegolten. Ihr waren Wolfsrisse mit mehr als 30 getötete Schafe und Ziegen im Januar und Februar in Ralbitz-Rosenthal vorausgegangen.
Mit dem Beschluss bestätigte das Verwaltungsgericht aber nun den Eilantrag einer Umweltvereinigung aus Niedersachsen, die sich gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes des Landratsamt Bautzen vom 11. März wehrte. Die Antragstellerin hatte einen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Dresden beantragt.
Abschuss nur bei ernsten Schäden für Landwirtschaft
Zum Streit um den Wolfsabschus sagte das Gericht: Zwar könne für den streng geschützten Wolf eine Ausnahme vom gesetzlichen Tötungsverbot im Einzelfall zugelassen werden. Das aber nur, wenn "ernste landwirtschaftliche oder sonstige wirtschaftliche Schäden" vorliegen würden und wenn es keine zumutbaren Alternativen gebe. Im konkreten Fall hätten die Weidetierhalter die Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung nicht ausgeschöpft, kritisierte auch die Antragstellerin aus Niedersachsen. Zudem seien keine Alternativen zum Abschuss geprüft worden.
Das Landratsamt Bautzen habe sich nur darauf berufen, dass seine Entscheidung von der sächsischen Wolfsmanagement-Verordnung gedeckt sei. Der Abschuss eines einzelnen Wolfs auf dem Gebiet des "Ralbitzer Rudels" sei nicht geeignet, um weitere Schäden zu verhindern. In Sachsen wurden zuletzt 34 Wolfsrudel gezählt.
Beschwerde möglich
Gegen den Gerichtsbeschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.
MDR (kk)/epd