Marine Le Pen

Nach Ausschluss von Wahlen Le Pen sieht Urteil als "politische Entscheidung"

Stand: 31.03.2025 22:05 Uhr

Nach ihrer Verurteilung pocht die Rechtspopulistin Le Pen auf einen schnellen Berufungsprozess, um womöglich doch bei der Präsidentschaftswahl kandidieren zu können. Dem Gericht warf sie vor, ein politisches Urteil gefällt zu haben.

Die französische rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung angekündigt, für einen schnellen Berufungsprozess kämpfen zu wollen. "Ich werde kämpfen, ich lasse mich nicht einfach so ausschalten", sagte sie dem Sender TF1. "Ich werde die Rechtsmittel nutzen, die ich ergreifen kann."

Sie werde sich für eine schnelle Entscheidung einsetzen, damit das gegen sie verhängte befristete Kandidaturverbot rechtzeitig aufgehoben werde und sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten könne. "Ich werde so vorgehen, dass die Berufungsentscheidung getroffen wird, damit ich eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen in Betracht ziehen kann." Zugleich sagte sie, sie habe kein Vertrauen darin, noch vor der Wahl dazu angehört zu werden.

Dem Gericht warf sie vor, eine "politische Entscheidung" gefällt zu haben. Sie solle ganz bewusst von der Wahl ferngehalten werden, sei aber unschuldig, so Le Pen. "Um es klar zu sagen: Ich bin ausgeschlossen, aber in Wirklichkeit sind es Millionen von Franzosen, deren Stimmen ausgeschlossen wurden." Das Urteil solle alle empören, die an Demokratie glaubten. Es bedeute aber nicht, dass sie sich nun aus der Politik zurückziehe.

"Es war eine Überraschung in der Härte", Daniela Schwarzer, Politikwissenschaftlerin Bertelsmann Stiftung, zum Urteil gegen Marine Le Pen

tagesthemen

"Bardella ist ein Trumpf für die Partei"

Le Pen war bei den Präsidentschaftswahlen 2017 und 2022 Zweite hinter Präsident Emmanuel Macron geworden, der 2027 nicht wieder kandidieren darf. Sollte Le Pen dann nicht antreten dürfen, könnte Jordan Bardella für ihre Partei Rassemblement National (RN) antreten. Der 29-Jährige war ihr 2021 bereits an der Spitze des RN nachgefolgt.

"Bardella ist ein Trumpf für die Partei", sagte Le Pen nun. "Ich hoffe, dass wir diesen Trumpf nicht früher ausspielen als nötig." Es gebe einen Weg - "auch wenn er schmal ist".

Urteil wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder

Das Gericht hatte Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Es verhängte mit sofortiger Wirkung ein auf fünf Jahre befristetes Verbot, bei Wahlen anzutreten. Damit wird ihre geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 voraussichtlich unmöglich.

Die 56-Jährige wurde auch zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fußfessel verurteilt, zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Laut Urteil hatten Le Pen sowie mehrere Mitglieder ihrer Partei EU-Gelder, die für Mitarbeiter des Europaparlaments bestimmt waren, jahrelang für die Bezahlung von eigenen Mitarbeitern verwendet.

S. Seidendorf, Deutsch-französisches Institut, zum Urteil

tagesschau24, 31.03.2025 18:00 Uhr

Kandidaturverbot sofort gültig

Bis das Urteil rechtsgültig ist, muss Le Pen den Hausarrest nicht antreten, das Kandidaturverbot ist dagegen sofort gültig. Einzige Chance auf eine Kandidatur Le Pens im Jahr 2027 wäre ein rasches Berufungsurteil, das den Verlust des passiven Wahlrechts wieder kippt.

Le Pens Anwalt hat bereits Berufung angekündigt. Es wird jedoch für unwahrscheinlich gehalten, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommt - vielmehr dürfte ein jahrelanger Gang durch die gerichtlichen Instanzen folgen. Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist.

Auch Kritik von politischen Gegnern

Im Land stößt das Urteil auf gemischte Reaktionen. Auch viele politische Gegner Le Pens jubeln nicht. Sie fürchten, Le Pens Anhänger könnten sie als vermeintliches Justizopfer noch mehr unterstützen und ihrer Partei neuen Aufwind bescheren.

"Die Entscheidung über die Absetzung eines Politikers sollte dem Volk obliegen", sagte etwa der Linkenpolitiker Jean-Luc Mélenchon. Ähnlich äußerte sich der Fraktionschef der konservativen Républicains, Laurent Wauquiez: In einer Demokratie sei es nicht gesund, wenn einer gewählten Politikerin die Kandidatur für eine Wahl untersagt werde.

Carolin Dylla, ARD Paris, tagesschau, 31.03.2025 13:00 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 31. März 2025 um 22:30 Uhr.